Ampfing/Traunstein – Vor knapp einem Jahr erschütterte ein tödlicher Unfall auf der A94 bei Ampfing die Bundesrepublik. Ein Schleuser war bei seiner waghalsigen Flucht verunglückt und riss sieben Menschen in den Tod, darunter ein sechsjähriges Kind. Er selber kam mit einem Armbruch und Prellungen davon.
Die Staatsanwaltschaft Traunstein hat jetzt drei mutmaßliche Helfer angeklagt. Die Anklage gegen den Fahrer steht ebenfalls unmittelbar bevor, erklärt Oberstaatsanwalt Dr. Rainer Vietze, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Traunstein, auf Nachfrage der OVB-Heimatzeitungen. Die drei Helfer sind 23, 22 und 17 Jahre alt. Sie fuhren in einem BMW 520d dem für neun Insassen ausgelegten Kleinbus voraus, in dem 22 Menschen mit türkischer und syrischer Staatsangehörigkeit ungesichert eingepfercht waren. Als sogenannte Scoutfahrer haben sie die Route erkundet und den Fahrer gewarnt. So leiteten sie den Bus vom Grenzübergang Simbach nach Burghausen um, weil sie dort Polizei entdeckt hatten. „Während der gesamten Fahrt begleiteten sie den Fahrer des Schleuserfahrzeuges“, so Staatsanwalt Vietze.
Telefonate führten
Ermittler auf die Spur
Als der Schleuserfahrer auf der A94 dann die Polizei hinter sich entdeckte, „haben sie offensichtlich miteinander telefoniert“, erklärte Vietze gegenüber den OVB- Heimatzeitungen. Das Handy des Unfallfahrers „war der erste Ermittlungsansatz“, ein Beleg für die Zusammenarbeit. So kamen die Ermittler den Tätern auf die Spur.
Das Zusammenwirken der Spezialabteilung der Staatsanwaltschaft Traunstein zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden und organisierten Kriminalität mit den Ermittlern der Bundespolizei München und den österreichischen Behörden brachte rasche Fortschritte. Diese „sehr gute und unkomplizierte Zusammenarbeit war der Garant für diesen schnellen Ermittlungserfolg“, freut sich Oberstaatsanwalt Dr. Martin Freudling, der die Ermittlungen leitete.
Die drei Scouts waren seit dem 24. Januar in Österreich in Auslieferungshaft und sitzen jetzt in Bayern in Untersuchungshaft. „Sie sind dringend verdächtig, die Schleusung gemeinsam mit dem Fahrer des Schleuserfahrzeugs organisiert und durchgeführt zu haben“, so die Staatsanwaltschaft. Sie trugen somit dazu bei, dass sieben Menschen „ihr Leben verloren, eine lebensgefährlich und 14 schwer oder mittelschwer verletzt wurden.“ Der 22-Jährige soll den Unfallfahrer außerdem angeworben und pro Flüchtling 300 Euro versprochen haben: 6600 Euro.
Zwei Verdächtige
schweigen bislang
Bislang schweigen zwei der Scoutfahrer, betont Vietze auf Anfrage gegenüber den OVB-Heimatzeitungen. „Einer hat anfangs Angaben gemacht, dann aber vor dem Ermittlungsrichter nicht mehr.“ Auch der Unfallfahrer, der seit Oktober in Untersuchungshaft sitzt, habe sich bislang „nur teilweise“ zu den Vorwürfen geäußert.
Mord-Anklage steht
ebenfalls bevor
Die drei Scoutfahrer, die bislang nicht vorbestraft sind, müssen sich wegen Einschleusens mit Todesfolge vor der Jugendkammer des Landgerichts Traunstein verantworten, da der 17-Jährige noch nach Jugendstrafrecht beurteilt wird.
Bei dem Verfahren kommt laut Vietze noch die alte Fassung des Paragrafen 97 des Aufenthaltsgesetzes zur Anwendung. Der wurde erst am 27. Februar 2024 und damit nach dem Unfall „deutlich“ (Vietze) verschärft. Bei der alten Fassung reicht der Strafrahmen von drei bis 15 Jahren Gefängnis. Das Strafmaß für den 17-Jährigen werde „von seinem Tatbeitrag abhängig“ sein, sagt Vietze.
Die Anklage gegen die Scoutfahrer ist nur der erste Schritt. „Die Anklage gegen den Unfallfahrer steht unmittelbar bevor“, erklärt Vietze. Es geht nur noch um Tage; dann werde der Fahrer vor dem Schwurgericht in Traunstein wegen Mordes angeklagt.
Als er auf der A94 hinter sich die Polizei bemerkt hatte, raste er mit bis zu 180 Kilometern pro Stunde über die Autobahn, überholte riskant und nahm mit Tempo 150 die Ausfahrt bei Ampfing. Dabei kam das Auto von der Fahrbahn ab, durchbrach die Leitplanke, überschlug sich, ehe es auf dem Dach liegen blieb. Dabei sind insgesamt sieben Menschen gestorben.
„Immer noch in
Lebensgefahr“
Ein Überlebender erlitt einen bleibenden Hirnschaden, der „ihm jegliche Form der Kommunikation und Fortbewegung unmöglich macht“, erklärt die Staatsanwaltschaft. Der Mann sei nicht ansprechbar und werde weiter intensivmedizinisch versorgt. „Er ist immer noch in Lebensgefahr“, verdeutlicht Vietze gegenüber den OVB-Heimatzeitungen. Wie es den anderen Überlebenden jetzt geht und wo sie sich aufhalten, konnte er nicht sagen.
Über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Termine für die Verhandlung entscheidet jetzt das Landgericht Traunstein.