Hanna-Urteil auf dem Prüfstand

Haben es auf die Glaubwürdigkeit eines Zeugen abgesehen: Anwältin Regina Rick und ihre Kollegen haben die Begründung der Revision gegen das Urteil gegen Sebastian T. abgegeben. Foto Joerg Voelkerling/re

Haben es auf die Glaubwürdigkeit eines Zeugen abgesehen: Anwältin Regina Rick und ihre Kollegen haben die Begründung der Revision gegen das Urteil gegen Sebastian T. abgegeben. Foto Joerg Voelkerling/re

Vor vier Monaten verurteilte das Landgericht Traunstein den Angeklagten im Mordfall Hanna W. zu neuneinhalb Jahren Jugendstrafe. Doch das letzte Wort wird der Bundesgerichtshof haben. Nun hat die Verteidigung ihren Antrag auf Revision begründet. Das OVB erklärt, welche Punkte das Urteil wackeln lassen könnten.

Von Michael Weiser

Aschau/Traunstein – Vier Monate sind seit dem Urteil der Ersten Jugendkammer des Landgerichts Traunstein vergangen. Sie schickte den Angeklagten Sebastian T. am 19. März 2024 wegen gefährlicher Körperverletzung und wegen Mordes an der Medizinstudentin Hanna W. (23) für neun Jahre hinter Gitter. Dage

Dienstag, 30. September 2025

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