Traunstein/Waldkraiburg –Der Bundesgerichtshof hat die Revision eines 58-jährigen Mannes aus Waldkraiburg, der wegen Vergewaltigung und schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in insgesamt 19 Fällen verurteilt worden ist, als unbegründet verworfen. Das Urteil des Landgerichts Traunstein vom 13. November 2023 ist somit rechtskräftig.
Das Landgericht Traunstein hatte den inzwischen 58-jährigen Mann im November vergangenen Jahres zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt. In diese Strafe wurden die Einzelstrafen aus einem bereits rechtskräftigen Urteil vom 25. Januar 2023 einbezogen, das den Angeklagten wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in zwölf Fällen zu einer Haftstrafe von neun Jahren verurteilt hatte. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft ordnete die Jugendschutzkammer auch die anschließende Sicherungsverwahrung des Angeklagten an.
Der 58-Jährige verbüßt derzeit seine Haft in einem bayerischen Gefängnis. Im Anschluss wird er zur Sicherungsverwahrung in einer besonders gesicherten Einrichtung untergebracht, sofern zu diesem Zeitpunkt seine besondere Gefährlichkeit für die Allgemeinheit fortbesteht. Diese Gefährlichkeit wurde im Urteil mit seinem Hang zur Begehung schwerer Missbrauchstaten zum Nachteil von Buben im vor- und frühpubertären Alter begründet. Die Dauer der Sicherungsverwahrung ist unbefristet.
Im Urteil der Ersten Jugendschutzkammer des Landgerichts Traunstein vom 25. Januar 2023, dessen Einzelstrafen im Urteil vom 13. November 2023 einbezogen wurden, wurde festgestellt, dass sich der Angeklagte bei seiner Tätigkeit als Linienbusfahrer 2021 das Vertrauen eines damals 13-Jährigen erschlichen hatte. Zwischen Ende Mai und Mitte Juli 2021 missbrauchte er diesen in Wasserburg und Waldkraiburg mehrmals schwer sexuell. Dabei manipulierte er den Jungen gezielt und bedrohte ihn damit, ihm und seiner Familie etwas anzutun, falls er sich nicht wie gewünscht verhalte. Im Urteil vom 13. November 2023 wurde von der Ersten Jugendschutzkammer des Landgerichts Traunstein festgestellt, dass der Angeklagte auch seinen eigenen Sohn und zwei weitere männliche Geschädigte, die zu den meisten Tatzeitpunkten jeweils deutlich unter 14 Jahre alt waren, auf sehr gravierende Weise immer wieder sexuell missbraucht und in vielen Fällen auch vergewaltigt hat.