Riedering – „Wir haben wirklich alle Hebel in Bewegung gesetzt und trotzdem scheint da nichts voranzugehen“, schildert Carola W., die namentlich nicht genannt werden will, gegenüber unserer Redaktion. „Wir sind fassungslos und fühlen uns machtlos, verzweifelt, warum trotz all unserer Bemühungen, unser Eigentum wieder zurückzubekommen, scheinbar diejenigen, die damit jetzt Geld machen, nicht belangt werden. Dabei handelt es sich offenbar um eine beliebte Masche, teure Räder nach Rumänien zu bringen und dort die Hehlerware ganz offen im Internet zu verkaufen!“
Im Wert von
12000 Euro
„Der Diebstahl ereignete sich an einem Abend Mitte April, die Räder im Wert von insgesamt 12000 Euro wurden aus unserer Garage beziehungsweise Holzhütte gestohlen. Wir haben ihn, sobald wir ihn bemerkt haben, bei der Polizeiinspektion Rosenheim zur Anzeige gebracht und die Rahmennummern aufgenommen“, berichtet sie. „Wir haben dann täglich im Internet recherchiert, da wir die Hoffnung hatten, dass der Dieb die Räder irgendwann auch wieder verkaufen muss“, fährt sie fort, „dafür durchforsteten wir verschiedenste Verkaufsplattformen in diversen europäischen Ländern, bis wir eines Abends tatsächlich auf einer rumänischen Plattform fündig wurden.“
„Nachdem wir das erste Rad Anfang Mai und das zweite Rad Anfang Juni auf jener Verkaufsplattform gefunden hatten, gaben wir dies auch wieder an die Polizei weiter, woraufhin diese es an die Staatsanwaltschaft weiterleitete, die dann ein Rechtshilfegesuch nach Rumänien stellte. In Rumänien waren wir mit der Citypolice in Temeswar in Kontakt, da in dieser Stadt die Räder im Internet aufgetaucht sind.“ „Diese Polizei hat jedoch zunächst nichts unternommen, weil der Sachbearbeiter angeblich im Urlaub war und sie Personalmangel haben. Man erklärte uns, dass die Räder in Deutschland gestohlen wurden und wir uns an die deutsche Polizei wenden sollen und dann wurde aufgelegt“, berichtet sie weiter, „ein rumänischer Anwalt, ebenfalls aus Temeswar, hat vor Ort nochmal direkt Ende Mai eine Anzeige gestellt.
Danach war das eine Rad nicht mehr im Internet zu finden und das andere wurde von einem anderen Anbieter in einer anderen Stadt angeboten.“
„Angeblich wurde dann das Rad überprüft und festgestellt, dass die Rahmennummer nicht übereinstimmt. Wohlgemerkt ist die Rahmennummer bei einem Carbonrad ein einfacher Aufkleber“, so W. weiter, „obwohl wir zahlreiche Beweise haben, dass es sich dennoch um unser Fahrrad handelt und der Verkäufer zudem angegeben hat, das Fahrrad in Temeswar gekauft zu haben, wurde das Rad nicht sichergestellt und wird immer noch unter der gleichen Anzeige im Internet angeboten.“ „Nach dem ersten Fahrrad wird offensichtlich gar nicht mehr gefahndet“, fährt sie fort und schließt: „Es ist einfach eine absurde Situation: Unsere gestohlenen Fahrräder sind scheinbar zum Greifen nahe, aber es passiert nichts. Auch haben wir den Eindruck, dass man uns nicht auf dem aktuellen Stand der Dinge hält, was gerade passiert.
Wie gesagt haben wir alles getan, was in unserer Macht steht, sind direkt mit den Behörden vor Ort in Verbindung getreten und haben sogar einen örtlichen Anwalt engagiert, aber es scheint trotzdem nichts voranzugehen.“ Auf Nachfrage unserer Redaktion bestätigt Dr. Rainer Vietze, Oberstaatsanwalt und Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Traunstein, dass in dieser Sache gegen Unbekannt ermittelt würde. „Um die unbekannten Täter ermitteln zu können, sind konkrete Ermittlungsmaßnahmen in Rumänien erforderlich. Für deren Umsetzung ist zwingend ein justizielles Rechtshilfeersuchen notwendig. Dieses wurde bereits gestellt. Eine Antwort ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht eingegangen.
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die Maßnahmen von den rumänischen Behörden durchgeführt werden und anschließend entsprechende Unterlagen an uns versandt werden. Sollte dies wider Erwarten nicht der Fall sein, so werden wir in Rumänien nachfragen.
Internationale
Zusammenarbeit gut
„Die internationale Zusammenarbeit funktioniert gerade mit Mitgliedsstaaten der EU erfahrungsgemäß gut. Da beim justiziellen Rechtshilfeverkehr mit ausländischen Staaten feste formale Regeln zu beachten sind, nimmt das damit verbundene Verfahren jedoch in der Regel einige Zeit in Anspruch“, so wiederum Vietze abschließend, „vergleichbare Fälle sind natürlich schon vorgekommen, können aber nicht genau beziffert werden.
Eine Aussage darüber, wie gut die Chancen stehen, dass die Geschädigten ihr Eigentum zurückerhalten, ist nicht möglich. Ich kann ihnen allerdings versichern, dass Staatsanwaltschaft und Polizei alle Ermittlungsmaßnahmen ausschöpfen, um derartige Straftaten möglichst schnell aufzuklären.“