Rosenheim – Die Einstellung eines hauptamtlichen Biberberaters für den Landkreis Rosenheim ist endgültig vom Tisch. Die Forderung kam von der Kreistagsfraktion der Freien Wähler (FW). Obwohl sich die Antragsteller kompromissbereit zeigten und sich auch mit einer Halbtagsstelle begnügt hätten, fand ihr Antrag in der jüngsten Kreistagssitzung keine Mehrheit.
„Wir sind hierfür nicht zuständig. Der Freistaat Bayern wäre der richtige Adressat für diesen Antrag.“ Dieser Feststellung von Landrat Otto Lederer (CSU) folgte der Kreistag in seiner jüngsten Sitzung mit großer Mehrheit und erteilte dem FW-Ansinnen bei nur sechs Gegenstimmen eine deutliche Abfuhr. Das Gremium bestätigte damit entsprechende Empfehlungen des Umwelt- und Kreisausschusses.
Harte Kritik
am Vorstoß
Bereits bei deren Sitzungen war der Antrag zum Teil scharf kritisiert und unter anderem als „Luftnummer“ oder „Populismus“ abgetan worden. Vorwürfe, die Fraktionssprecher Sepp Lausch, der seine Partei auch im Landtag vertritt, sichtlich wurmten. „Wir wollen den Biber nicht ausrotten, aber die vorhandene Überpopulation dient niemandem.“ Die Stelle sei aus seiner Sicht vor allem deshalb nötig, um das Biber-Management im Landkreis effektiver gestalten zu können.
Lausch begründete diese Notwendigkeit mit zunehmenden Schäden, die der Nager im Landkreis verursache, und dem seiner Ansicht nach steigenden Unmut in der Bevölkerung über den Umgang der Unteren Naturschutzbehörde mit dieser Tatsache. Zu biberfreundlich zu sein, eine solche Haltung wollte sich die zuständige Sachbearbeiterin Martina Eisgruber in ihrem Vortrag vor dem Gremium nicht zu Eigen machen.
Sie betonte, alle behördlichen Entscheidungen würden auf der Grundlage von Recht und Gesetz getroffen. Man befinde sich dabei nicht selten in einem Spannungsverhältnis zwischen der Erwartungshaltung der Bevölkerung, geltenden Schutzbestimmungen für das Tier und von Polizei und Staatsanwaltschaft. Dass in anderen Landkreisen, die zum Teil bereits hauptamtliche Berater beschäftigten, in Relation zu deren Größe und Bevölkerungszahl mehr Biberentnahmen als im Landkreis Rosenheim genehmigt würden und dort eine solche Erlaubnis leichter zu bekommen sei, wies Eisgruber zurück.
Dass die Aussagekraft von Zahlen manchmal relativ sei, verdeutlichte sie am Beispiel des Landkreises Erding. „Die haben mehr Entnahmen als wir. Da liegen aber auch die Start- und Landebahnen des Flughafens. Wenn durch einen Biber an solch einer Stelle die Sicherheit beeinträchtigt wird, ist natürlich sofortiges und konsequentes Handeln nötig“, sagte Eisgruber. Bei Gefahr in Verzug handle man aber auch in Rosenheim rasch und konsequent.
Lausch blieb in der Sache zwar hart, räumte aber ein, dass der von seiner Fraktion ursprünglich angedachte Finanzierungsvorschlag nicht realistisch sei. Die FW wollten das Geld für die Stelle aus Mitteln der Rosenheimer Verkehrsgesellschaft (RoVG) nehmen, die aufgelöst wird. Dass diese an anderer Stelle für den Öffentlichen Personennahverkehr benötigt würden, sei ihnen zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht bewusst gewesen.
Sein Landtagskollege Andreas Winhart (AfD) ging mit Lausch hart ins Gericht. „Der Antrag ist ein Schlag ins Gesicht unserer ehrenamtlichen Biberberater. Er ist auch nicht ganz durchdacht, denn spätestens bei der Finanzierung beißt es aus.“ Dieter Kannengießer (Parteiunabhängige/ÜWG) nannte den Finanzierungsvorschlag „unsäglich“. Er verwies ebenso wie der Landrat auf die Zuständigkeit des Freistaates und zeigte Unverständnis für den Vorstoß der Freien Wähler. „Ihr seid doch in der Landesregierung und stellt den Umweltminister. Warum geht ihr denn nicht zu dem?“, warf er fragend in den Raum.
CSU-Kreisrat Sebastian Friesinger, ebenfalls Landtagsmitglied, berichtete von einem Gespräch mit Thorsten Glauber, bei dem er auf kein allzu großes Verständnis gestoßen sei. „Der Minister hat sich knallhart gezeigt und gesagt, er lasse nicht zu, dass mehr als zehn Prozent des Biberbestandes entnommen würden.“ Dass diese Aussage so stimmt, bezweifelte wiederum Sepp Lausch. Er habe den Minister durchaus als „flexibel“ erlebt, als er mit ihm über das Thema gesprochen habe. Ein Widerspruch, der sich in der Debatte nicht auflösen ließ.
Auch Landrat sieht
Handlungsbedarf
Wenngleich er den Antrag der Freien Wähler ebenfalls ablehnte, stritt Otto Lederer Handlungsbedarf nicht ab. Ein hauptamtlicher Biberbeauftragter helfe aber nicht weiter. „Wir brauchen eine grundsätzliche Änderung des Schutzstatus‘, den das Tier genießt. Dafür setze ich mich seit über einem Jahrzehnt ein“, betonte der Landrat.
Leider sei in diesem Bereich bisher kein nennenswerter Fortschritt erzielt worden, bemängelte Lederer. Dies liege an der europäischen Gesetzgebung, die dem Tier einen besonders streng geregelten Artenschutz gewähre. „Da sind noch sehr, sehr dicke Bretter zu bohren“, stimmte er den Kreistag darauf ein, sich keine allzu großen Hoffnungen auf eine rasche Änderung in dieser Grundsatzfrage zu machen.