Sauberes Wasser für 110000 Menschen

von Redaktion

Einwände gegen neue Schutzverordnung werden am 18. und 19. September erörtert

Bad Aibling/Rosenheim/Kolbermoor – Was den langfristigen Schutz des Trinkwassers aus den Vorkommen in der Willinger Au betrifft, mit dem täglich etwa 110000 Menschen in der Region versorgt werden, gibt es einen entscheidenden Schritt nach vorne. Die öffentliche Auslegung der neuen Schutzbestimmungen ist mittlerweile erfolgt, die Einwendungsfrist dagegen abgelaufen.

Der 18. und 19. September sind zwei wichtige Termine in dem Bemühen der zuständigen Behörden, den Schutz für die insgesamt elf Brunnen auf rechtssichere Beine zu stellen, aus denen das wertvolle Nass gewonnen wird. An diesen Tagen findet der sogenannte Erörterungstermin statt, bei dem über die vorliegenden Einwände gegen die geplante Neufassung der Verordnungsbestimmungen gesprochen wird.

Bereits 2015 trat eine neue Wasserschutzverordnung in Kraft, die der Bayerische Verwaltungsgerichtshof nach Klagen mehrerer Grundstückseigentümer am 12. März 2020 jedoch für unwirksam erklärt hatte. Sie hatten unter anderem Fehler bei der Ermittlung des Einzugsgebietes der Brunnen und damit bei der Festsetzung der Grenzen des Schutzgebietes bemängelt.

Aufgrund des Gerichtsurteils erließ das Landratsamt im November 2020 eine Allgemeinverfügung zum Schutz des Trinkwassers, die noch heute Gültigkeit hat und nun durch eine neue und rechtssichere Verordnung dauerhaft ersetzt werden soll. Auch dagegen gibt es allerdings Widerstand, wie Behörden-Pressesprecherin Simone Beigel auf Anfrage der OVB-Heimatzeitungen mitteilte. 57 Einzeleinwender hätten ihre Bedenken über einen gemeinsam beauftragten Rechtsanwalt vorgetragen. Außerdem gäbe es noch Einwände von zwei Personen, die ohne juristische Vertretung seien.

Beim Erörterungstermin soll nun über diese Einwände gesprochen und versucht werden, eine einvernehmliche Lösung zu erreichen, um weitere Klagen zu verhindern. Zu den vorgetragenen Bedenken will sich das Landratsamt mit Hinweis auf die Tatsache, dass die Erörterung nichtöffentlich erfolge, derzeit nicht detailliert äußern. Nur so viel: Sie richteten sich teilweise gegen Regelungen in der geplanten Verordnung, aber teilweise auch gegen den Umgriff des Wasserschutzgebietes beziehungsweise der einzelnen Schutzzonen.

Derzeit gibt es die Schutzzonen W 1, W II, W III A und W III B, in denen unterschiedliche Verbote greifen. Die Zonen III A und B dienen beispielsweise insbesondere dem Schutz des Trinkwassers vor chemischen und radioaktiven Verunreinigungen. Dort sind keine größeren Eingriffe im Boden erlaubt. Der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ist auf ein Minimum beschränkt, die Errichtung von Anlagen mit einem größeren Risikoprofil verboten.

Die Verbote in der Zone II haben dagegen vor allem den Schutz vor Verunreinigung durch pathogene Mikroorganismen im Blick. In diesen Bereichen sind beispielsweise das Ausbringen von organischen Düngemitteln, die Beweidung sowie das Ausführen von Hunden verboten.

Insgesamt dürfen aus dem etwa 700 Hektar großen Schutzgebiet jährlich maximal 9,1 Millionen Kubikmeter Trinkwasser entnommen werden, das vor allem für Abnehmer in den Einzugsbereichen der Stadtwerke Rosenheim und Bad Aibling sowie der Stadt Kolbermoor gedacht ist. Sechs Brunnen betreiben die Stadtwerke Rosenheim, drei die Stadtwerke Bad Aibling und zwei die Stadt Kolbermoor.

Die Neuerrichtung beziehungsweise Verlegung von Brunnen sowie geänderte gesetzliche und technische Vorgaben führten bereits in den 90er-Jahren zur Überprüfung der Schutzzonen. Schon damals erkannte man die Notwendigkeit, eine neue Verordnung zu erlassen. Der Abschluss des Vorhabens verzögerte sich jedoch immer wieder und kam erst 2015 zustande. Da er einer juristischen Überprüfung jedoch nicht standhielt, kam das jetzt laufende Verfahren in Gang, das sich mittlerweile auch bereits mehrere Jahre hinzieht.

Einigkeit über
große Bedeutung

Über die große Bedeutung, die das Wasserschutzgebiet für die Städte Rosenheim, Bad Aibling und Kolbermoor hat, waren sich deren Rathauschefs bereits vor der Auslegungsfrist einig. Als „unverzichtbar“ für die Versorgung der Bevölkerung im Bereich der Stadt Rosenheim bezeichnete beispielsweise Oberbürgermeister Andreas März das in Willing geförderte Trinkwasser.

Bad Aiblings Rathauschef Stephan Schlier sagte, die neue Verordnung helfe „in dem Bemühen, auch in den nächsten Jahrzehnten sauberes, einwandfreies und jederzeit verfügbares Trinkwasser für unsere Bevölkerung zu liefern“. Der Kolbermoorer Bürgermeister Peter Kloo erwartet ebenfalls, dass die neue Verordnung nach ihrem Inkrafttreten den langfristigen Schutz des in Willing gewonnenen Trinkwassers garantiere.

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