„Wucher-Prozess“ ausgeweitet

von Redaktion

Schwere Vorwürfe bis hin zu erpresserischem Menschenraub

Traunstein/Rosenheim/Bad Aibling – Zwei Angeklagte stehen vor dem Landgericht Traunstein in einem weiteren „Wucher“-Prozess. Die beiden Männer, ein 27-Jähriger aus Rosenheim und ein 33-Jähriger aus Kolbermoor, sollen spielsüchtige Menschen finanziell ausgenommen haben. Dieser Prozess steht in Zusammenhang mit dem bereits laufenden Verfahren gegen einen 30-jährigen Traunsteiner, der ebenfalls beschuldigt wird, spielsüchtige Personen bis auf den letzten Cent ausgebeutet zu haben.

Die Hauptverhandlungen finden vor der Ersten Strafkammer unter Vorsitz von Richterin Heike Will statt. Die 20-tägige Hauptverhandlung gegen den 30-Jährigen begann im Juni. Die nächsten Termine sind für morgen um 9.30 Uhr, für 25. September sowie für 1. und 4. Oktober, jeweils zur gleichen Zeit, angesetzt. Mit einem Urteil wird erst im Dezember gerechnet.

Im Parallelprozess gegen die beiden Männer aus Rosenheim und Kolbermoor wird am heutigen Freitag um 15.30 Uhr lediglich die Anklageschrift verlesen. Zudem ist ein Rechtsgespräch über die möglichen Strafhöhen im Fall von Geständnissen vorgesehen. Das Verfahren wird am 9. Oktober um 13.30 Uhr, am 29. Oktober um 9.30 Uhr sowie am 12. und 15. November jeweils um 13.30 Uhr fortgesetzt.

Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft Traunstein überlappen sich in Details. Beide Verfahren drehen sich grundsätzlich um Darlehen zu weit überhöhten Zinsen an spielsüchtige Personen. Gerieten die mutmaßlichen Geschädigten in Verzug, waren angeblich immense Strafzinsen fällig. Das „Ausquetschen“ der Opfer soll in erpressten Immobilien und Autos gegipfelt haben. Dabei sollen sogar Aktivitäten von gewalttätigen „Hells Angels“ angekündigt worden sein. In der Anklage gegen den 30-Jährigen ist von „einem Klima der Angst“, von Körperverletzungen und Todesdrohungen die Rede.

Der Tatverdächtige aus Traunstein muss sich wegen drei Fällen des Wuchers in besonders schwerem Fall, wegen räuberischer Erpressung und erpresserischen Menschenraubs verantworten. Der Wertersatz ist mit fast einer Viertelmillion Euro beziffert. Den beiden Männern, deren Prozess heute anfängt, liegen Beihilfe zum Wucher in besonders schwerem Fall, räuberische Erpressung und erpresserischer Menschenraub zur Last. Bei dem Jüngeren kommt noch der illegale Besitz von Kokain dazu. kd

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