Schlägerei in Kita hat Nachspiel vor Gericht

von Redaktion

Mutter verprügelt Erzieherin in Halfing und droht ihr mit dem Tod

Halfing – Als eine 31-jährige Mutter aus Nigeria am 13. Februar gegen 14.40 Uhr ihre drei Kinder aus dem Halfinger Kindergarten abholen wollte, kam es zu Problemen. Die Erzieherin bemerkte, dass die Nigerianerin total betrunken war. Aufgrund ihrer Fürsorgepflicht weigerte sich die Kindergärtnerin, der betrunkenen Frau ihre drei Kinder mitzugeben. Daraufhin rastete die Angeklagte völlig aus.

Frau war völlig
betrunken

Die Frau schrie herum, bewarf die Erzieherinnen mit Gegenständen und schlug auf die Garderobenregale ein. Schließlich schlug sie der Erzieherin unvermittelt mit der Faust ins Gesicht.

Als die Polizei eintraf und die betrunkene Nigerianerin abführte, schrie sie der Kindergärtnerin auf Englisch noch zu: „Ich werde das nie vergessen. Du wirst sterben!“ Die Erzieherin leidet bis heute psychisch unter den Folgen der Attacke.

Die Nigerianerin musste sich nun vor Gericht wegen Körperverletzung und Bedrohung rechtfertigen. Voller Scham und durchaus einsichtig bemühte sie sich um eine Entschuldigung bei der Erzieherin. Sie gestand ein, dass sie betrunken war, was angeblich auf zwei Flaschen Bier zurückzuführen gewesen sei. Das kann allerdings kaum stimmen, denn bei der Blutalkoholkontrolle wurden bei ihr 1,5 Promille nachgewiesen.

Inzwischen ist die Mutter von insgesamt vier Kindern – eines davon im Grundschulalter – in den südlichen Landkreis umgezogen, hat einen Betreuer und psychische Unterstützung gefunden.

Die Kinder stammen von zwei Vätern, von denen sich offenbar keiner um seine Kinder kümmert. Die vierfache Mutter komme nach eigener Erklärung – auch wegen der Sprachbarriere – nur schwer mit ihrer Situation zurecht. Rechtsanwältin Denise Peter, die die Verteidigung der Nigerianerin übernommen hatte, argumentierte, dass auch im Sinne der kleinen Kinder mehr Hilfen als Strafen angezeigt seien. Sie beantragte daher eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten.

Angeklagte
vorbestraft

Die Staatsanwaltschaft hielt dagegen, dass die Angeklagte nicht nur einschlägig vorbestraft sei, sondern zum Tatzeitpunkt auch noch unter offener Bewährung stand. Einzig wegen der Kinder und weil mit der nun erkennbaren Therapie eine positive Sozialprognose erkennbar sei, könne die beantragte Strafe von neun Monaten Haft nochmals zur Bewährung ausgesetzt werden. Das Gericht unter Vorsitz von Strafrichterin Dr. Stefanie Oberländer sah eine Haftstrafe von acht Monaten – ausgesetzt auf Bewährung – als angemessen an und erlegte der Verurteilten in der Bewährungszeit auf, ihre Therapie weiter zu besuchen und sich schnellstens um einen Deutschkurs zu bemühen. Theo Auer

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