Mühldorf/Altötting – Neun Männer und zwei Frauen aus dem Raum Mühldorf und Altötting sind im Visier der Kripo Mühldorf sowie der Staatsanwaltschaft Traunstein. In einem groß- angelegten „Action Day“, einer konzertierten Aktion, wurden am Donnerstag die Wohnungen und Häuser der elf Beschuldigten, die zwischen 18 und 66 Jahre alt sind, von der Polizei durchsucht. Die Beamten stellten dabei Kinderpornos sicher.
Team aus
IT-Forensikern
Hinter jedem Bild oder Video steckt der Missbrauch eines Kindes. Nicht nur Personen, die Minderjährige missbrauchen, machen sich strafbar. Strafbar ist es auch, sich Fotos oder Filme herunterzuladen, die Mädchen und Buben nackt oder in Unterwäsche zeigen, oder beispielsweise in denen ein Erwachsener sich an den Kindern vergeht. Solche Aufnahmen weiterzugeben, ist ebenfalls verboten.
Wer von den elf Beschuldigten was genau gemacht hat, wertet derzeit ein Team aus IT-Forensikern aus. Von aktivem Missbrauch und einem Zusammenhang zwischen den Männern und Frauen geht man derzeit nicht aus. Aber die Ermittlungen stehen noch am Anfang, sagen Staatsanwaltschaft und Polizeipräsidium.
Nachdem am frühen Donnerstag 16 Polizisten der Kripo Mühldorf und Traunstein in einer großangelegten Durchsuchungsaktion elf Objekte durchsucht hatten, müssen die Ermittler nun umfangreiches Beweismaterial in Form von elektronischen Geräten, Mobiltelefonen und Speichermedien auswerten. Ein „übler Job“ für die IT-Forensiker, bestätigt Stefan Sonntag, Pressesprecher des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd. „Die Kollegen müssen sich viele schlimme Dinge anschauen, sich täglich damit beschäftigen. Das kann man nicht so viele Jahre machen. Es sammelt sich sehr viel Frust bei den Ermittlern an, die diese Datenträger auswerten. Wer sagt, er kann das nicht mehr, wird sofort rausgenommen.“ Die Polizei sei sensibilisiert und nehme ihre Fürsorgepflicht ernst. So gebe es Supervision und Hilfsangebote.
Das vorläufige Ergebnis der Durchsuchung wird von der Staatsanwaltschaft Traunstein und der Polizei als Erfolg im Kampf gegen Kinder- und Jugendpornografie gewertet. „Solche Täter bewegten sich lange Zeit unerkannt im Dunkelbereich des Netzes“, sagt Sonntag. Er betont, dass sich heutzutage niemand mehr im Internet vor dem Gesetz sicherfühlen kann. Die Anonymität des Internets sei ein Mythos. „Jeder, der im Netz einschlägige Seiten aufruft, hinterlässt Spuren“, erklärt Sonntag. Unternehmen wie Google, Microsoft oder Dropbox beispielsweise scannen Daten und suchen gezielt nach kinderpornografischem Material. Werden sie fündig, werden die IP-Adressen gespeichert und an die Strafverfolgungsbehörden weitergegeben. Das ist gesetzlich verpflichtend.
Um den Kinderschändern, die Mädchen und Buben Leid antun, und all jenen, die davon profitieren, auf die Schliche zu kommen, arbeiten die deutschen Ermittlungsbehörden längst auch international zusammen. So hilft zum Beispiel das US-amerikanische NCMEC (National Centre for Missing and Exploited Children) mit. NCMEC bearbeitet Fälle von vermissten oder ausgebeuteten Kindern. Außerdem meldet NCMEC Verdachtsfälle von Kinderpornografie an die Behörden. Durch die Zusammenarbeit zwischen FBI und dem Bundeskriminalamt (BKA) gelangen die Hinweise dann an Landeskriminalämter, wo sie regional weiterbearbeitet und verfolgt werden. Die IP-Adressen der neun Männer und zwei Frauen bekamen die Ermittler auch auf diesem Weg, so Sonntag. Wenn es um Kinderpornos geht, sei der überwiegende Teil der Beschuldigten männlich, nur selten seien auch Frauen darunter.
Wer ist
tatsächlich der Täter?
Oberstaatsanwalt Dr. Rainer Vietze erklärt, dass die IP-Adressen erst einmal nur verraten, wer die „Anschlussinhaber“ sind. „Auf sie läuft das Handy oder der Internetanschluss. Das heißt aber noch nicht, dass sie auch wirklich Täter oder Täterin sind. Eventuell handelt es sich bei den weiblichen Beschuldigten um Mutter oder Frau eines Täters. Wenn sie sagt: ,Das Handy hat nur mein Sohn genutzt‘ und der gibt es zu, werden die Ermittlungen gegen sie eingestellt und gegen den Sohn eröffnet.“