Günstiger zur Schule kommen

von Redaktion

Antragsfrist für Erstattung von Bus- und Bahnkarten läuft ab

Rosenheim – Die Kosten für die Beförderung von Schülerinnen und Schülern ab der elften Klasse werden vom Landratsamt Rosenheim nur auf Antrag erstattet. Für das abgelaufene Schuljahr muss dieser Antrag unter Beachtung des Postweges bis spätestens Donnerstag, 31. Oktober, beim Landratsamt vorliegen. Das Sachgebiet Öffentlicher Personennahverkehr und Schülerbeförderung hat jetzt auf diese Frist aufmerksam gemacht.

Eine finanzielle Förderung gibt es für Gymnasiasten und Wirtschaftsschüler ab der elften Klasse sowie für Schüler von Fachober-, Berufsober-, Berufsfach- und Berufsschulen. Vorausgesetzt, sie wohnen im Landkreis Rosenheim und stellen fristgerecht einen Antrag. Der Eigenanteil pro Familie und Schuljahr mit einem Kind ab der elften Klasse beträgt 320 Euro. Wenn Anträge für mehr als ein Kind gestellt werden können, bleibt der Familie ein Eigenanteil von 490 Euro für das gesamte Schuljahr. Daher sollten Geschwisteranträge unbedingt gemeinsam eingereicht werden. Eltern, die zu Beginn des Schuljahres Kindergeld für drei Kinder oder mehr erhalten sowie den Beziehern von Bürgergeld werden die kompletten Beförderungskosten erstattet. Hier muss dem Antrag der Nachweis über den Bezug dieser Leistungen vom Monat August 2023 beigelegt werden.

Die Anträge werden auf Anfrage zugesandt. Zum Herunterladen sind sie auf der Webseite www.landkreis-rosenheim.de verfügbar. Auskünfte erteilt das zuständige Sachgebiet Schülerbeförderung auch telefonisch unter 08031/392-1413 oder -1414.

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