Hochwasserschutz am Inn wird verstärkt

von Redaktion

Arbeiten beginnen am kommenden Montag – Fertigstellung 2026 geplant

Rosenheim – Mit Ende Oktober beginnen die Verbund-Innkraftwerke mit den angekündigten Arbeiten zur Erhöhung und Verstärkung der Stauhaltungsdämme am Innkraftwerk Rosenheim. Ziel dieser Maßnahmen ist die dauerhafte Gewährleistung der Hochwassersicherheit vor einem bis zu 1000-jährlichen Hochwasser (HQ1000). Laut Angaben der Verbund-Innkraftwerke laufen derzeit noch vorbereitende, naturschutzfachliche Maßnahmen, die bis Ende der Woche abgeschlossen werden sollen. Die eigentlichen Bauarbeiten starten am Montag, 28. Oktober.

Das Projektgebiet erstreckt sich entlang der bestehenden Dämme beidseitig des Inns auf einer Länge von jeweils etwa drei Kilometer, vom Kraftwerk Rosenheim bis etwa 500 Meter nördlich der Brücke über die Bundesautobahn A8. Die Hochwasserschutzarbeiten sind in zwei Bauphasen unterteilt, die in den Herbst- und Wintermonaten 2024/2025 und 2025/2026 stattfinden. In der ersten Bauphase wird die Verstärkung der Dämme im gesamten Arbeitsbereich durchgeführt. Die zweite Bauphase sieht die Verbreiterung der Dammkronen auf vier Meter und eine Erhöhung um bis zu 45 Zentimeter sowie die Erhöhung der wasserseitigen Betondichtung um bis zu einem Meter vor.

Inntalradweg
wird umgeleitet

Vor Baubeginn werden noch die Umleitung des Inntalradwegs, der entlang der Stauhaltungsdämme verläuft, sowie die Absperrung des Baufeldes abgestimmt und umgesetzt. Aus Sicherheitsgründen müssen die Arbeitsbereiche während der Bauzeit gesperrt werden. Die Umleitung der Geh- und Radwege wird vor Ort ausgeschildert. Das Hochwasserschutzprojekt soll voraussichtlich bis März 2026 abgeschlossen sein.

Zusätzlich zur Verbesserung des Hochwasserschutzes wird auch eine ökologische Aufwertung angestrebt. Die artenreichen Wiesen auf den Inndämmen, die sich über 200 Kilometer von Passau bis zur Grenze zu Tirol bei Oberaudorf erstrecken, sollen nach der Fertigstellung durch ökologische Maßnahmen und nachhaltige Pflege zu hochwertigen Standorten mit Blühwiesen, Reptilienstrukturen und Strauch- beziehungsweise Kleinbauminseln entwickelt werden. Alle Maßnahmen erfolgen in Abstimmung und nach Genehmigung durch die zuständigen Fachbehörden des Landratsamtes sowie des Wasserwirtschaftsamtes.

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