Neues „Rimsting“ in Riedering?

von Redaktion

Tierschutzorganisation Peta zeigt Landwirt an – Veterinäramt entkräftet Vorwurf

Riedering – Eine „tierquälerische Rinderhaltung“ vermeldete die Tierrechtsorganisation Peta aus dem Landkreis Rosenheim. Ein Informant habe ihnen Fotos und andere Hinweise zugespielt. Strafanzeige gegen den Landwirt sei gestellt und das Veterinäramt eingeschaltet worden. Der „Landkreis Rosenheim“ als Ortsangabe war der OVB-Redaktion zu schwammig, Recherchen wiesen ins Gemeindegebiet Riedering.

Bauern fürchten um Ruf ihres Standes

Ein Anruf beim besonnenen, aufgeschlossenen und gut vernetzten Robert Maier (der nicht so heißt, aber nicht erkannt werden will, Anm.d.Red.): „Können Sie sich vorstellen, um wen es geht?“ Kurzes Nachdenken, dann „Wenn überhaupt, dann nur beim xy… – ich kümmere mich.“

Tat Maier. Der betreffende Landwirt sei vom Typ her eher schwierig, rede kaum mit anderen Menschen, sagt Maier. Da brauchten die Landwirte jemanden, der Zugang zu dem älteren Mann hat. Und fanden diesen „Jemand“ in der weitläufigeren Verwandtschaft des Mannes. Weitere Rückendeckung hatte Maier schnell, von den beiden in der Nähe zuständigen BBV-Ortsobmännern und von weiteren Berufskollegen. Denn „Rimstinger Verhältnisse“ wollen sie alle vermeiden. Weil Landwirte ihre Nutztiere als Lebewesen schätzen, ihnen verbunden sind. Und weil der Ruf ihres Standes auf dem Spiel steht.

Kurz nach dem weitläufigen Verwandten fuhr dann am Freitag, 18. Oktober, auch Maier zu dem fraglichen Hof. „Ich hatte ja mit dem Schlimmsten gerechnet“, sagt er im Gespräch mit der OVB-Redaktion, aber so arg sei es nicht gewesen. Die Tränken seien sauber, die Stallluft ebenfalls. Die Gummimatten am Boden sind laut Maier völlig in Ordnung. Die Tiere hätten keine Scheuerstellen, die größte Kuh – nach Ansicht von Maier längst schlachtreif – habe eine verlängerte Kette um den Hals gehabt, alle sieben Tiere in dem 18 Plätze großen Stall seien sehr gut gemästet und das Haarkleid in Ordnung. „Ich hatte nicht den Eindruck, dass es weit fehlt.“

Den hatte wohl auch das Veterinäramt Rosenheim nicht. Das war bereits Anfang Oktober informiert worden. Der Hof wurde, so die Auskunft aus dem Veterinäramt, unangekündigt kontrolliert. Das sei nach Aussage des Stallbesitzers gegenüber seinen Kollegen aus dem Ort am Mittwoch, 16. Oktober, gewesen. Wären die Umstände untragbar gewesen, hätte das Amt dem Halter die Tiere wegnehmen können. So aber hat es Maßnahmen zur Abstellung der festgestellten Mängel, unter anderem bei der Klauengesundheit, angeordnet, eine Nachkontrolle fand am Dienstag, 22. Oktober, statt.

Peta schrieb in einer Presseerklärung, eine junge Kuh habe blutige, unversorgte Wunden. Die konnten aber weder Maier noch das Veterinäramt feststellen. „Das Tier wies keine Verletzungen auf“, so Simone Beigel, Sprecherin des Landrats- und des Veterinäramtes. Auch weitere Peta-Vorwürfe – wie die einschnürenden Ketten – bestätigten sich nach ihrer Auskunft nicht.

„Die Rinder befinden sich in einem kleinen, verdreckt wirkenden Stall auf harten Böden“, schrieb die Tierrechtsorganisation. Peta hatte vielleicht die Gummimatten übersehen. Ein wenig unaufgeräumt habe der Stall in der Tat gewirkt, bestätigt Maier. Das lag aber daran, sagt er, dass der ältere Landwirt die Plastikhüllen der Siloballen im Stall liegen ließ. Der Platz dafür war da, der Stall ist nicht einmal zur Hälfte besetzt. „Wir haben die Planen entsorgt und schon sah es vernünftig aus“, erzählt Maier. Von der Strafanzeige durch Peta weiß Dr. Rainer Vietze, Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Traunstein/Rosenheim, am gestrigen Dienstag noch nichts. Aber: „Da Peta in der Vergangenheit häufiger die Medien über Strafanzeigen informiert hat, die bei uns den zuständigen Staatsanwalt noch nicht erreicht hatten, ist davon auszugehen, dass die aktuelle Strafanzeige in den nächsten Tagen eingehen wird.“ Dann werde über das weitere Vorgehen entschieden. Der zuständige Staatsanwalt habe ihm mitgeteilt, so Vietze, dass bei ihm pro Jahr mehrere Strafanzeigen von Peta eingehen.

Peta stört sich an Anbindehaltung

Die Anbindehaltung von Rindern erfüllt nach Ansicht von Peta den Tatbestand der quälerischen Tiermisshandlung nach Paragraf 17 Tierschutzgesetz. „Wir appellieren an die Staatsanwaltschaft, die Leiden der Rinder ernst zu nehmen und die quälerische Anbindehaltung zu sanktionieren“, so Lisa Kainz, Fachreferentin für Tiere in der Agrarindustrie bei Peta. Das könnte schwierig werden: Noch ist die ganzjährige Anbindehaltung erlaubt. Die aktuelle Bundesregierung will sie nach einer Übergangsfrist von zehn Jahren verbieten. So steht es im Entwurf für eine Novellierung des Tierschutzgesetzes. Die saisonale Anbindehaltung soll weiter erlaubt bleiben.

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