Neubau des Amtes für Ländliche Entwicklung nimmt wichtige Hürde

von Redaktion

Bayerischer Landtag gibt grünes Licht für Bau- und Projektplanung in Mühldorf unter Leitung des Bauamts Rosenheim

Mühldorf/Rosenheim – Der bayerische Landtag hat ein bedeutendes Projekt des Staatlichen Bauamtes Rosenheim genehmigt. Der Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen stimmte in seiner Sitzung am Donnerstag, 17. Oktober, der Bau- und Projektplanung für das Amt für Ländliche Entwicklung Oberbayern in Mühldorf zu.

Damit hat der geplante Neubau eine entscheidende Hürde genommen. Vorausgegangen war ein EU-weiter Teilnahme- und Angebotswettbewerb, der Anfang des Jahres 2024 begann. Den Zuschlag erhielt die österreichische Baufirma Hillebrand GmbH aus Wals bei Salzburg. Nach dem positiven Votum des Landtagsausschusses kann der Auftrag zur Umsetzung nun erteilt werden. Die Hillebrand GmbH wird als Totalunternehmer im Frühjahr des kommenden Jahres mit dem Bau des Verwaltungsgebäudes beginnen.

Ausschlaggebend für die Vergabe des Auftrags an die auf Holzbau spezialisierte Firma waren die vorgegebenen Zuschlagskriterien und der Angebotspreis. Bei der Realisierung wird besonderer Wert auf Nachhaltigkeit, Energieeffizienz und einen zielgerichteten Bauablauf gelegt.

Der Neubau des Amtes für Ländliche Entwicklung Oberbayern ist als Holzbau im Passivhausstandard mit begrünter Fassade geplant. Die Visualisierung von Dömges Architekten AG vermittelt einen Eindruck, wie das fertige Gebäude aussehen wird. Das Büro aus Regensburg hat die Entwurfs- und Genehmigungsplanung für den Totalunternehmer erstellt und wird im Projektverlauf auch die Qualitätssicherung übernehmen.

Im Rahmen der Heimatstrategie der Bayerischen Staatsregierung wird das Amt für Ländliche Entwicklung Oberbayern nach Mühldorf verlagert. Nach der geplanten Fertigstellung Ende 2026 sollen sich knapp 150 Mitarbeiter am neuen Standort um die Belange des ländlichen Raums kümmern. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt auf der Wiederherstellung attraktiver und lebendiger Dorfzentren, der Verbesserung der regionalen Infrastruktur und Biodiversität sowie der zukunftsorientierten Gestaltung der Land- und Forstwirtschaft. Zudem stehen die Anpassung von Landschaften an den Klimawandel und der Wasserrückhalt im Fokus der Ländlichen Entwicklung.

Artikel 4 von 11