Traunstein/Feldkirchen-Westerham/Rosenheim – Ein 31-jähriger Mann aus der Republik Moldau wurde von der Ersten Strafkammer am Landgericht Traunstein zu weiteren acht Jahren Haft verurteilt. Die Vorsitzende Richterin Heike Will verkündete das Urteil, nachdem der Angeklagte bereits über neun Jahre in seiner Heimat im Gefängnis verbracht hatte. Der Mann hatte in Rosenheim eine schlafende Obdachlose beraubt und zwei Taxifahrer in Feldkirchen-Westerham unter Anwendung von Gewalt um ihren Fahrlohn geprellt.
Die erste Tat ereignete sich am 13. Dezember 2023 gegen 4.10 Uhr. Der Angeklagte nahm ein Taxi vom Bahnhof Rosenheim zu einer Tankstelle in Feldkirchen-Westerham. Als der Taxifahrer den Fahrpreis verlangte, behauptete der Angeklagte, seine EC-Karte verloren zu haben, und setzte sich hinter das Steuer des Taxis. Eine Auseinandersetzung folgte, bei der der Taxifahrer einen schmerzhaften Schlag auf die Nase erhielt. Aus Angst überließ er dem führerscheinlosen Angeklagten das Fahrzeug. Der Taxifahrer wurde mit blutender Nase am Straßenrand bei Kolbermoor zurückgelassen.
Am 15. Dezember 2023 gegen 3.20 Uhr raubte der Angeklagte in einer Bankfiliale in Rosenheim eine schlafende Obdachlose aus. Er entwendete ihre Umhängetasche, die 200 bis 300 Euro Bargeld enthielt. Staatsanwalt Vitus Auer vermutete, dass dies die gesamte Habe der Geschädigten war.
Am 19. Januar 2024 bestellte der Angeklagte in München ein Taxi nach Feldkirchen-Westerham. Er konnte den Fahrpreis von 93,90 Euro nicht bezahlen, was zu einer erneuten Auseinandersetzung führte. Der Taxifahrer wurde mit einer Dekowaffe und Fäusten angegriffen.
Der Angeklagte bestritt, die Waffe benutzt zu haben, behauptete jedoch, sie sei ihm nur zu Boden gefallen. In seiner Tasche fanden die Beamten eine Schere, einen angespitzten Grillspieß, zwei Messer und eine Fahrradkette.
Das Gericht befand den Angeklagten der vorsätzlichen Körperverletzung, Nötigung, fahrlässigen Trunkenheitsfahrt, Fahren ohne Führerschein, Raub und besonders schwerer räuberischer Erpressung für schuldig. Staatsanwalt Auer forderte zehn Jahre Freiheitsstrafe, während der Verteidiger Alexander Kohut sechseinhalb Jahre als ausreichend erachtete. Ein minderschwerer Fall wurde ausgeschlossen. Der Angeklagte zeigte Reue und erklärte, er habe unter Alkohol- und Drogeneinfluss gehandelt.
Richterin Will betonte in der Urteilsbegründung, dass die Videos die Taten eindeutig belegten. Der Schlag auf die Nase des ersten Opfers sei nicht gerechtfertigt gewesen. Die Taxifahrer seien in der Nacht besonders schutzwürdig. Die Ausrede des Angeklagten, er habe unter Drogeneinfluss gestanden, wurde nicht akzeptiert, da er bei der Festnahme keine Drogen bei sich hatte. Monika Kretzmer-Diepold