Wasserburg – Er gehörte zu den renommiertesten Fachärzten für Forensische Psychiatrie in Bayern, hatte viele Male mit Straftätern zu tun gehabt. Doch gegen den Messerangriff am 8. April 2024 hatte sich Rainer Gerth (64) nicht vorsehen können.
Als er an jenem Tag kurz nach 18 Uhr sein Büro verließ, um sich auf den Weg zu seinem Auto zu machen, habe ihm Dominik Georg S. aufgelauert. Dann habe der psychisch kranke Mann Gerth von hinten angegriffen und mehrmals auf ihn eingestochen. So stellt es der Staatsanwalt in der Antragsschrift dar, die seit dem gestrigen Montag vorliegt.
Rainer Gerths Tod
löste tiefe
Betroffenheit aus
Der Oberarzt am kbo-Inn-Salzach-Klinikum Wasserburg konnte sich nach der Attacke demnach noch gut 60 Meter weit in Richtung seines Büros schleppen. Dann brach er zusammen. Erste Hilfe wurde schnell geleistet, weil sich Polizeibeamte wegen eines anderen Einsatzes auf dem Klinikgelände befunden hatten. Ein Zeuge hatte sie auf den Verletzten aufmerksam gemacht. Doch die Verletzungen am Herzen waren zu schwer, Gerth starb.
Sein Tod löste große Betroffenheit über die Stadt Wasserburg hinaus, vor allem aber bei den Kollegen im Klinikum, aus. Der mutmaßliche 41-jährige Täter und das Opfer kannten einander. Denn Dominik Georg S. war von 2010 bis 2013 im Maßregelvollzug im Inn-Salzach-Klinikum Wasserburg untergebracht gewesen. Gerth hatte beruflich Kontakt mit ihm. Geraume Zeit vor seinem Angriff, nach Ansicht der Ermittler sogar über Wochen hinweg, soll der psychisch kranke 41-Jährige sein späteres Opfer ausgekundschaftet haben.
Nach der Attacke flüchtete der mutmaßliche Täter zunächst, bevor er einen Notruf absetzte. Wenige Minuten später konnte ihn die Polizei nahe dem Ort des tragischen Geschehens festnehmen. S. war blutverschmiert, er leistete keinen Widerstand.
Der in Norddeutschland ansässige Beschuldigte dürfte zum Zeitpunkt der Tat unter schweren Wahnvorstellungen gelitten haben. Seine psychische Störung habe zum 8. April hin, so beschreibt es der Staatsanwalt, einen Höhepunkt erreicht. So habe der Mann zwar das Unrecht seiner Tat einschätzen können. Er habe aber keine Möglichkeit gehabt, nach dieser Einsicht auch zu handeln.
So habe der 41-Jährige zwar einen Mord aus Heimtücke begangen, diese Tat aber im Zustand der Schuldunfähigkeit verübt, heißt es seitens des Staatsanwalts. Daher gibt es auch keine Anklageschrift, sondern eine sogenannte Antragsschrift, in der die Staatsanwaltschaft die Einweisung des 41-Jährigen fordert.
Mutmaßlicher
Messermörder wohl
lange hinter Gittern
Auch weil der Mann für die Allgemeinheit weiterhin gefährlich bleibe, wie die Gutachter offenbar feststellten. Es droht dem 41-Jährigen also die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, und das für lange Zeit.
Ab Montag, 4. November, wird der Gabersee-Fall am Landgericht Traunstein verhandelt. Bereits die sieben Monate seit der Tat hatte der 41-Jährige in einer Klinik verbracht. Für die Verhandlung sind vorerst vier Tage angesetzt.