Traunstein/Ampfing/Wien – Das Traunsteiner Schwurgerichtsurteil mit 15 Jahren Gesamtfreiheitsstrafe gegen einen 25-jährigen syrischen Schleuser aus Wien, der auf der Fluchtfahrt vor der Polizei am 13. Oktober 2023 den Tod von sieben Flüchtlingen auf der A94 bei Ampfing verschuldet haben soll, wird nicht rechtskräftig.
Fristgerecht legte Verteidiger Hans-Jörg Schwarzer, der auf zwölf Jahre Haft plädiert hatte, namens seines Mandanten Revision ein. Das bestätigte Vorsitzender Richter Volker Ziegler gestern auf Anfrage unserer Zeitung. Jetzt muss der Bundesgerichtshof die Urteilsgründe überprüfen. Wann das oberste deutsche Strafgericht entscheidet, ist derzeit nicht abzusehen.
Das Schwurgericht hatte gegen den Fahrer eines Kleinbusses, darin 22 Flüchtlinge aus der Türkei und Syrien, nach sechstägiger Hauptverhandlung mit vielen Zeugen und Sachverständigen am 5. November im Hauptvorwurf wegen „Einschleusens mit Todesfolge“ und weiterer Delikte, darunter 15-fache fahrlässige Körperverletzung, eine Einzelstrafe von 14 Jahren verhängt. Zusammen mit drei weiteren Schleusungen, die der 25-Jährige als Fahrer ohne schlimmere Folgen für die Passagiere durchgeführt hatte, erhöhte sich das Strafmaß auf 15 Jahre Gefängnis. Monika Kretzmer-Diepold