Rosenheim – Blockabfertigung und andere Transithindernisse der Österreicher lassen sich nicht mit EU-Recht vereinbaren. Zumindest nicht so, wie es Österreichs Nachbarn Bayern und Italien verstehen. Eine weitere wichtige Partei hat sich den Österreich-Kritikern nun angeschlossen: Die EU-Kommission hat sich als „Streithelfer“ hinter die Klage Italiens gegen die österreichischen Anti-Transitmaßnahmen gestellt.
Verstoß gegen Grundprinzip des freien Warenverkehrs
Die italienische Regierung hatte Ende Juli 2024 offiziell Klage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen Österreich eingereicht. Dieser Klage hat sich nun die EU-Kommission angeschlossen. Einen entsprechenden Antrag hat die Kommission beim EuGH förmlich eingereicht. Die Kläger sehen Verstöße Österreichs gegen das Grundprinzip des freien Warenverkehrs. Maßnahmen wie das Sektorale Fahrverbot, das Nachtfahrverbot, das Winterfahrverbot und die Blockabfertigungen seien nicht mit EU-Recht vereinbar.
Wirtschaftsverbände und Dachorganisationen wie der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) hatten in den vergangenen Jahren immer wieder deutlich gemacht, dass die Situation für die Wirtschaft, insbesondere das mittelständische Transportgewerbe, die betroffenen Lkw-Fahrer, aber auch für die Anwohner im bayerischen Inntal untragbar sei. Die EU-Kommission hatte sich allerdings in den vergangenen Jahren zurückgehalten.
Um so besser kommt die aktuelle Bewegung bei der Kommission an. So bei BGL-Chef Prof. Dr. Dirk Engelhardt: Der Schritt der Kommission sei „ein überfälliges Signal dafür, dass die Stärkung des Binnenmarktes in der neuen Kommission wieder eine stärkere Rolle spielen wird.“ Die EU-Kommission werde endlich ihrer Verantwortung als Hüterin der Verträge und Verteidigerin der EU-Grundfreiheiten gerecht. „Leider hat Deutschland es bislang versäumt, sich der Klage Italiens anzuschließen und sich in dieser wichtigen Frage eindeutig zu positionieren.“
Bayerische Staatsregierung
sieht klares Signal
Auch Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter begrüßt die Entscheidung und auch er sprach von einem klaren Signal: „Österreich darf die Verkehrsprobleme am Brenner nicht einfach auf seine Nachbarn abwälzen.“ Die einseitigen Verkehrsbeschränkungen für den Güterverkehr, die Blockabfertigung, das Nachtfahrverbot – all das habe in der Europäischen Union keinen Platz und müsse ein Ende haben, sagte Bernreiter dem OVB. „Österreich wäre nun gut beraten, endlich einzulenken.“
Kiefersfeldens Bürgermeister Hajo Gruber wiederum hat zwar naturgemäß viel Mitgefühl für die Nachbarn in Tirol. Blockabfertigung aber hält er für das falsche Mittel zur Lösung der Verkehrsprobleme. Es müsse einfach mehr auf die Schiene, sagt er, die Tiroler machten es sich zu einfach. „Solange die Blockabfertigung nur ein Symbol war, zehnmal im Jahr, hatte ich ein gewisses Verständnis“, meint er. Das sei aber vorbei – „in dieser Häufigkeit und Unberechenbarkeit“.
Dass die Maßnahme auf viel Kritik stößt, hat allerdings vorerst nichts zu sagen. Vor allem wird es keine schnelle Abhilfe geben. Entscheiden werden die Juristen am EuGH. Und deren Verfahren benötigen häufig ein bis zwei Jahre.
Michael Weiser