Traunstein/Wasserburg – Die nächsten Jahre, vielleicht Jahrzehnte oder sogar lebenslang wird ein 41-Jähriger in einem psychiatrischen Krankenhaus verbringen. Der Mann hatte am 8. April den 64-jährigen Oberarzt Rainer G. mit einem Messer auf dem Gelände des Bezirksklinikums in Wasserburg-Gabersee ermordet. In der Nacht zum Mittwoch wurde das Urteil des Schwurgerichts Traunstein, das am 19. November die Unterbringung des durch eine massive psychische Erkrankung schuldunfähigen Täters in der Psychiatrie angeordnet hatte, rechtskräftig. Das bestätigte Vorsitzender Richter Volker Ziegler gestern auf OVB-Anfrage. Weder Staatsanwaltschaft, noch Nebenklage oder Verteidigung hätten das Urteil angefochten.
Der Täter hatte den Tagesablauf des Oberarztes lange zuvor ausgespäht und ab 16 Uhr an jenem Tag auf den 64-Jährigen gewartet. Der 41-Jährige folgte dem Opfer nach Dienstschluss zum Parkplatz. Einer der Messerstiche traf das Herz. Der Arzt wollte sich noch zurück Richtung Gebäude retten, brach aber zusammen und verblutete. Der Täter ließ sich kurz darauf widerstandslos festnehmen. In dem viertägigen Prozess wurde deutlich, wie krank und gefährlich der 41-Jährige damals war und bis heute ist. Dass er von Rainer G. irgendwann falsch behandelt wurde, bestätigte sich in dem Prozess nicht. Sichtlich zu Unrecht machte der verwirrte, von Verfolgungswahn besessene Täter den Oberarzt als Stellvertreter des Chefarztes für eine zehn Jahre zurückliegende Unterbringung in der Forensik verantwortlich. Der Vorsitzende Richter dazu im Urteil: „Der Beschuldigte war wild entschlossen, hat absichtlich, gezielt und mit voller Kraft zugestochen. Das Opfer hat sich nicht wehren können.“ kd