Traunstein/Rosenheim – Sieben Verhandlungstage bis in den Januar hinein hatte die Zweite Strafkammer am Landgericht Traunstein für eine Serie von provozierten Verkehrsunfällen im Landkreis Rosenheim angesetzt. Dank der Geständnisse der Angeklagten und erfolgreicher Rechtsgespräche der Prozessbeteiligten am ersten Tag konnte das Gericht mit Vorsitzendem Richter Volker Ziegler bereits beim dritten Termin das Urteil verkünden.
Arglose Autofahrer
als einfache Opfer
Der 27-jährige Haupttäter, wie alle Angeklagten aus Pfaffing, muss für vier Jahre und drei Monate ins Gefängnis. Die Mitangeklagten, ein 38-Jähriger und eine 37 Jahre alte Frau, kamen mit Bewährungsstrafen davon.
Die fünf absichtlich herbeigeführten Verkehrsunfälle zwischen 2018 und 2020 trafen völlig schuldlose andere Autofahrer. Zumeist in Kreisverkehren wie dem Schwaiger Kreisel in Rosenheim und dem Pullacher Kreisel in Kolbermoor steuerte der 27-Jährige mit dem Pkw der 37-jährigen Angeklagten die Fahrzeuge der Geschädigten gezielt an. Für den Schaden am Wagen der Tätergruppe wurden die Versicherungen der Opfer in Regress genommen.
Staatsanwalt Daniel Musin ging in der Anklageschrift von gewerbsmäßigen Bandenbetrug im Hauptvorwurf aus. Die Zweite Strafkammer befragte den Verkehrsgutachter Dr. Andreas Thalhammer aus Rott intensiv zu allen Tatkomplexen, den Unfallabläufen und den konkreten Schadenshöhen.
In den Plädoyers orientierten sich die fünf Verteidiger – Gabriele Sachse aus Rosenheim für die Frau, Jürgen Pirkenseer aus Piding und Werner Kränzlein aus München für den 38-Jährigen sowie Raphael Botor aus Rosenheim und Michael Adams aus München für den 27-jährigen Haupttäter – am unteren Rand der in dem Rechtsgespräch gefundenen Strafspannen. Staatsanwalt Daniel Musin ging in seinen Schlussanträgen an die Obergrenzen. Auf seinen Antrag hin hatte die Kammer zuvor noch einige Fälle mit Blick auf das strafrechtliche Gewicht der verbleibenden Taten eingestellt. Den 27-Jährigen sprach das Gericht des schweren gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr mit Sachbeschädigung in sechs Fällen, des Betrugs in fünf Fällen und des versuchten Betrugs in zwei Fällen schuldig. Die Vorstrafen, die Zahl der Taten und generalpräventive Überlegungen wirkten bei dem Angeklagten strafschärfend. Ihm wurde die Fahrerlaubnis entzogen, sein Führerschein ist weg.
Frühestens in drei Jahren kann der Angeklagte eine neue Fahrerlaubnis beantragen. Außerdem ordnete die Kammer einen Wertersatz an – in Höhe von über 58400 Euro, davon rund 13600 Euro gesamtschuldnerisch mit den anderen Angeklagten.
Mildere Strafen für
Mitangeklagte
Die Mitangeklagten hatten bei den Straftaten deutlich geringere Rollen inne. Der 38-Jährige erhielt zwei Jahre Strafe mit Bewährung wegen Betrugs in zwei Fällen und wegen versuchten Betrugs. Die niedrigste Strafe von 18 Monaten mit Bewährung sprach die Kammer gegen die 37-Jährige aus. Betragsmäßig abgestufter Wertersatz kam jeweils hinzu.