Messer-Angreifer erschossen

von Redaktion

Grassau unter Schock: Bei einem Polizeieinsatz hat ein Beamter einen 35-Jährigen erschossen. Der Mann war nach Polizeiangaben unvermittelt mit einem Messer auf die Einsatzkräfte losgegangen, als diese wegen einer mutmaßlichen Geiselnahme an seiner Haustür in Grassau klingelten.

Grassau – Ein 35-jähriger Mann ist bei einem Polizeieinsatz in Grassau von einem Beamten erschossen worden. Wie das Polizeipräsidium Oberbayern Süd mitteilt, ging der Mann unvermittelt mit einem Messer auf die Einsatzkräfte los, als diese an seiner Haustür klingelten.

Der 35-Jährige hatte zuvor gegen 19 Uhr in der Einsatzzentrale angerufen und angegeben, seine Mutter als Geisel genommen zu haben. Im Hintergrund sei lautes Geschrei zu hören gewesen. Mehrere Streifenwagenbesatzungen wurden daraufhin in den Grassauer Ortsteil Mietenkam entsandt. Der polizeibekannte Mann öffnete die Haustür und griff die Beamten sofort mit einem Messer an. Ein Polizist gab einen Schuss ab, der den Angreifer im Oberkörper traf. Der 35-Jährige erlag noch vor Ort seinen Verletzungen.

Das Bayerische Landeskriminalamt hat unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft Traunstein die Ermittlungen übernommen. Jürgen Köhnlein, Bayerns Landesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft, verteidigt das schnelle Eingreifen der Streifenbeamten: „Wenn Hilferufe da sind, wenn Menschenleben in Gefahr sind, müssen die Beamten handeln.“

„Nach dem bisherigen Ergebnis der Ermittlungen wurde nur durch den Polizeibeamten ein Schuss abgegeben, der durch den 35-jährigen Mann unmittelbar zuvor mit einem Messer angegriffen wurde. Dieser Schuss war tödlich“, erklärte Oberstaatsanwalt Rainer Vietze auf Anfrage der OVB-Heimatzeitungen.

„Da nach den aktuellen Erkenntnissen kein Anfangsverdacht für ein strafbares Verhalten durch den Polizeibeamten besteht, wurde der Beamte als Zeuge vernommen.“

Das bedeutet, dass der Polizist nicht als Beschuldigter geführt wird. Ob diese Ersteinschätzung bestehen bleibt, wird sich im Laufe der weiteren Ermittlungen des BLKA herausstellen. Bei der Staatsanwaltschaft Traunstein laufen zum Todesschuss von Grassau insgesamt drei unabhängige Verfahren.

Rechtmäßigkeit
wird überprüft

„Das Verfahren zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit des polizeilichen Schusswaffengebrauchs wird von der Staatsanwaltschaft Traunstein im Allgemeinen Register geführt. Außerdem wird bei unserer Behörde ein sogenanntes Todesermittlungsverfahren geführt, wie es bei jedem Todesfall mit nicht natürlicher Todesursache geschieht“, so Vietze. „Zudem wurde gegen den verstorbenen 35-jährigen Mann ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts eines versuchten Tötungsdelikts zum Nachteil des Polizeibeamten, der den Schuss abgegeben hat, eingeleitet.“

Es wird also auch gegen den getöteten 35-jährigen Mann aus dem Grassauer Ortsteil Mietenkam ermittelt. Auch wenn dieses Ermittlungsverfahren aller Voraussicht nach wegen Paragraf 170 Abs. 2 Strafprozessordnung eingestellt werden dürfte, „da aufgrund des eingetretenen Todes ein dauerhaftes Verfahrenshindernis besteht“. Ermittlungen werden jedoch in diesem Verfahren auch deshalb geführt, da sie Auswirkungen auf das wichtigste Verfahren zur Rechtmäßigkeit des polizeilichen Schusswaffengebrauchs haben könnten.

Der Polizist, der den tödlichen Schuss abgegeben hat, kann derweil aus Sicht der Staatsanwaltschaft seinen Job laut Vietze ganz normal weiterführen: „Da er nicht als Beschuldigter geführt wird, liegt das ganz in der Entscheidung seines Dienstherren.“ Ob das im konkreten Fall so ist, wollte Polizeisprecher Sonntag aus Rücksicht auf die Privatsphäre des Betroffenen nicht verraten: „Wichtig für uns ist, dass alle eingesetzten Kollegen aus Fürsorgegründen betreut werden. Jeder verarbeitet das anders – bei manchen dauert es Tage, bei anderen Wochen oder länger.“

Für die Verarbeitung des traumatischen Erlebnisses waren und sind ein Kriseninterventionsteam und Betreuer der Polizei im Einsatz. Falls der Schütze nicht dienstfähig sein sollte, könne er sich laut Sonntag „natürlich krankmelden.“

In Bayern sind laut Innenministerium in diesem Jahr einschließlich des Falls in Grassau vier Menschen nach Schüssen der Polizei gestorben. Gleichzeitig verzeichnet das Ministerium einen deutlichen Anstieg der Gewalt gegen Polizisten. Die Zahl der verletzten Einsatzkräfte stieg zwischen 2010 und 2023 um 86,2 Prozent auf 3050 Verletzte 2023.

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