Was trieb Tobias A. zur Bluttat?

von Redaktion

Die Wahnsinnsfahrt mit einer Leiche im Kofferraum machte Schlagzeilen. Die Motive und Ursachen des Vatermords von Raubling müssen aber noch geklärt werden. Zum Prozess dürfte es noch im Winter 2025 kommen.

Raubling – Die Geschichte klingt nach Drehbuch für ein ziemlich überdrehtes Krimi-Roadmovie. Doch hinter dieser Story verbirgt sich eine Tragödie mit fatalem Ende. Tobias A. soll im August 2024 in Raubling seinen Vater umgebracht haben. Mit einem Messer. So sehen es die Ermittler. Hinter den Motiven stehen auch vier Monate danach noch Fragezeichen.

Mit der Leiche
im Gepäck

Was hingegen feststeht: Tobias A. machte sich kurz danach auf eine schier unglaubliche Fahrt. Denn er wurde weit entfernt von Raubling festgenommen – italienische Polizeibeamte erwischten den 31-Jährigen im Süden ihres Landes.

Die Italiener hatten Tobias A., nachdem er in Bayern international zur Fahndung ausgeschrieben worden war, zunächst durch Überwachungskameras bei der Fahrt gen Süden orten können. Schließlich orteten sie sein Auto in Pomigliano d‘Arco, einem Vorort von Neapel. Verlassen, mit einer Leiche im Kofferraum – der Leiche des Vaters. Tobias A. nahmen sie kurz darauf fest. Als er gerade versuchte, in eine Wohnung einzubrechen. Was war geschehen in einer Raublinger Wohnung, die Vater Hans A. und sein Sohn Tobias gemeinsam bewohnten? Zeugen beschrieben das Verhältnis als gut. Der Vater hatte seinen Sohn offenbar aus Fürsorge aufgenommen, weil der immer wieder mit Depressionen zu kämpfen hatte. „Ein freundlicher, hilfsbereiter Mann“ sei Hans A. gewesen, sagte der Vermieter. Der sagte auch, dass er nie etwas von Streitereien mitbekommen habe. Könnte der 31-Jährige im Wahn gehandelt haben? Davon gehen die Ermittler offenbar aus. Sie halten aber Stillschweigen. Schließlich sollen die Ermittlungen nicht gestört werden. Etwa indem Fakten an die Öffentlichkeit gelangen, die eigentlich nur ein Täter wissen kann. Aufschlussreich ist, dass Tobias A. die U-Haft nicht in einer Justizvollzugsanstalt, sondern in einer forensischen Einrichtung verbringt. Das psychiatrische Gutachten liege mittlerweile vor, sagt sein Verteidiger Harald Baumgärtl. Daraus, und aus den Erkenntnissen der italienischen und deutschen Ermittler, wird die Staatsanwaltschaft in Rosenheim ihre Antragsschrift nach Paragraf 63 des Strafgesetzbuches formulieren. Die Verhandlung könnte noch im laufenden Winter über die Bühne gehen. Für Tobias A. geht es dann nicht um eine Gefängnisstrafe wegen Mordes oder Totschlags. Es geht um die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik – unter Juristen gilt die Entscheidung auf Unterbringung in solchen Fällen oft als das „wahre lebenslänglich“.

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