Rott – Das Landratsamt Rosenheim hat für die Flüchtlings-Unterkunft in Rott die Baugenehmigung erteilt. Bei vielen herrscht aufgrund der Entscheidung Unverständnis, hatten doch der Petitionsausschuss und der Bayerische Landtag in ihren Debatten und Redebeiträgen die Kritik der Bürgerinitiative „Rott rot(t)iert“ am Vorhaben durchaus anerkannt, wenn auch die Wünsche nicht in die Beschlüsse aufgenommen wurden. Zu den Vorwürfen und Fragen äußert sich nun das Landratsamt Rosenheim auf Anfrage.
Warum braucht es kein zweites Quecksilber-Gutachten für die Gewerbehalle? Außerdem hat der Rotter Gemeinderat konkrete Nachfragen zu dem Gutachten gestellt. Wurden diese inzwischen beantwortet?
Landratsamt Rosenheim: „Dem Landratsamt Rosenheim liegen die Empfehlungen des Petitionsausschusses, die bei der Inbetriebnahme der Unterkunft berücksichtigt werden sollen, schriftlich vor. Das Thema der Notwendigkeit eines zweiten Quecksilbergutachtens wurde zwar im Ausschuss diskutiert, allerdings wurde hierüber kein Konsens erreicht und ist dadurch kein Gegenstand des Beschlusses. Auch nach Ansicht des Innenministeriums kann daher von einem weiteren Gutachten abgesehen werden.“
Wie steht es um das Trinkwasser und die Abwassersituation in Rott? Wird das Landratsamt hier unterstützen?
Landratsamt Rosenheim: „Bei dem Standort ‚Am Eckfeld‘ handelt es sich um ein voll erschlossenes Objekt. Landrat Otto Lederer hatte, mit Blick auf die Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung, der Gemeinde bereits im März dieses Jahres mitgeteilt, dass für das Gebäude eine Belegungszahl von rund 300 Personen vorgesehen ist. Die jetzt genehmigten maximal 270 Personen sind im Rahmen der Möglichkeiten der Gemeinde Rott.“
Warum hat sich das Landratsamt gegen den Alternativvorschlag von Rott, 180 Geflüchtete an einem anderen Standort unterzubringen, entschieden?
Landratsamt Rosenheim: „Ein Alternativstandort war nicht Gegenstand des Beschlusses des Petitionsausschusses. Nachdem es sich bei dem Objekt ‚Am Eckfeld‘ um ein bereits voll erschlossenes Grundstück handelt, könnte dieses im Gegensatz zu Alternativgrundstücken sehr zeitnah belegt werden, sodass auch die derzeit noch als Notunterkunft genutzten Turnhallen so rasch wie möglich wieder zu ihrem eigentlichen Zweck zur Verfügung stünden – was dringend erforderlich ist.“
Warum braucht es eine Ankunftseinrichtung für 270 Personen, angesichts der Entscheidung in Bruckmühl, ebenfalls eine Erstaufnahme-Einrichtung für 180 Geflüchtete zuzulassen?
Landratsamt Rosenheim: „Derzeit (Stand 9. Dezember) sind in den zweckentfremdeten Schulturnhallen in Raubling und Bruckmühl 284 Geflüchtete untergebracht. Zwar hat die Gemeinde Bruckmühl dem Landkreis mittlerweile ein Grundstück in Aussicht gestellt, um die dortige Turnhalle leeren zu können. Doch selbst wenn eine Realisierung sehr wahrscheinlich ist, ist die zeitliche Umsetzung derzeit nicht vorhersehbar. Unabhängig davon besteht selbst unter Berücksichtigung der dort möglichen 170 Plätze weiterhin ein Unterkunft-Engpass. Angesichts der Zusicherung einer gestaffelten Belegung der Rotter Unterkunft in zwei Schritten kann die Maximalbelegung mit 270 Personen frühestens sechs Monate nach dem Erstbezug erfolgen. Hinzu kommt die bis September 2028 befristete Mietdauer des Rotter Objekts.“
Ab wann werden die ersten Geflüchteten in die Gewerbehalle einziehen?
Landratsamt Rosenheim: „Die Gemeinde Rott hat in der Vergangenheit bereits angekündigt, gegen die Baugenehmigung zu klagen. Die Belegung ist abhängig vom Ausgang des Klageverfahrens.“
Das Landratsamt weist zudem darauf hin, dass alle Beschlüsse des Petitionsausschusses umgesetzt werden. Bei anderen Forderungen, wie zum Beispiel nach einem Quecksilber-Gutachten, habe es sich lediglich um Empfehlungen im Ausschuss und Landtag gehandelt.