Rosenheim – Der Zoll warnt vor dem Kauf illegaler Feuerwerkskörper für den bevorstehenden Jahreswechsel. Besonders in den Tagen vor Silvester würden vermehrt Feuerwerkskörper unbekannter Herkunft oder mangelhafter Verarbeitung angeboten und eingeführt. Die Einfuhr von Feuerwerken ohne CE-Kennzeichnung oder mit gefälschter Kennzeichnung ist nach dem Sprengstoffgesetz verboten und strafbar. Für bestimmte Feuerwerkskörper der Kategorie F2 sowie generell für die Kategorien F3 und F4 ist eine besondere sprengstoffrechtliche Erlaubnis erforderlich. Bei Verstößen werden die Feuerwerkskörper beschlagnahmt und ein Strafverfahren eingeleitet. Der Zoll rät daher dringend, nur konformitätsbewertetes und mit dem CE-Kennzeichen versehenes Feuerwerk zu kaufen.