Deals mit Masken und Krypto-Währung

von Redaktion

Die Corona-Pandemie hat einen Vertriebler aus Rosenheim heftig aus der Bahn geworfen. Ein Maskengeschäft mit einem Apotheker aus dem Wasserburger Land brachte ihn jetzt nach der Anzeige eines Lieferanten als Angeklagter vor das Schöffengericht.

Rosenheim/Wasserburg – Im Jahre 2019 gründete ein Rosenheimer eine Wirtschaftsberatung. Kaum war diese vielversprechend angelaufen, brach das Geschäft wegen der Kontaktverbote im Zuge der Pandemie auch schon wieder ein. So sah sich der 36-Jährige gezwungen, auf andere Geschäftsfelder auszuweichen. Eine Kettenreaktion von Fehlentscheidungen sorgte nun dafür, dass er vor dem Schöffengericht Rosenheim landete.

Verdacht der
Geldwäsche

Unter anderem hatte der Angeklagte als Finanzmakler Gelder in Kryptowährungen angelegt. Zu spät erkannte er nach eigenen Angaben, dass er damit Geldwäsche für kriminelle Internet-Diebe betrieben hatte. Die daraufhin erfolgte staatsanwaltliche Durchsuchung und Beschlagnahmung seiner Geschäftsunterlagen und die dazu parallel erfolgte Sperrung seiner Bankkonten blockierte auch ein anderes Geschäft, das er mit FFP2-Masken betrieb, die damals ein lukratives Nebengeschäft sein konnten. Damit war er bereits erfolgreich mit einem Apotheker aus dem Wasserburger Land ins Geschäft gekommen, für den er bei einem Stuttgarter Unternehmen mehrmals solche Masken bestellt und diesem verkauft hatte.

Nun war wegen des Geldwäscheverdachtes nahezu jeglicher Geschäftsbetrieb und Zahlungsverkehr unmöglich geworden. So hangelte sich der Angeklagte von Bank zu Bank und von Konto zu Konto, bevor ihm diese wieder gesperrt und blockiert wurden, stellte sich vor Gericht heraus. Auch eingehende Gelder waren seiner Verfügung entzogen worden. Deshalb konnte er die Rechnung für die letzte Maskenlieferung nicht bezahlen. Das von dem Stuttgarter Lieferanten beauftragte Inkassounternehmen erstattete schließlich Anzeige wegen Betruges.

Dazu kam noch ein Verfahren wegen ausbleibender Unterhaltszahlungen, wegen derer zusätzlich eine weitere Pfändung auf seinen Konten verblieb. Als unrühmlicher Höhepunkt wurde der Angeklagte am 17. August 2023 vom Amtsgericht München wegen Widerstand und Körperverletzung gegen Polizeibeamte zu einer Haftstrafe von zehn Monaten mit Bewährung verurteilt.

Im Nachhinein erwies sich dies jedoch als Glücksfall: In der Sache des Maskengeschäftes wurde vor dem Schöffengericht Rosenheim unter dem Vorsitz von Richterin Isabella Hubert deutlich, dass eine Betrugsabsicht schwerlich nachweisbar sein würde. Der Staatsanwalt beantragte deshalb, diese Sache – im Hinblick auf die bereits erfolgte Verurteilung in München – nach Paragraf 154 der Strafprozessordnung einzustellen.

In gleicher Weise wurden und werden die anhängigen Verfahren wegen Geldwäsche und des Unterhaltes wohl eingestellt. Nachdem alle diese Turbulenzen ihre Ursache letztlich in der Pandemie hatten, bleibt zu hoffen, dass der Mann nun in ruhigeren Fahrwassern ist und bleibt, hieß es vor Gericht.

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