Rosenheim – Aufgrund der vorgezogenen Neuwahlen des Bundestags am Sonntag, 23. Februar, empfiehlt die Kreiswahlleitung im Landratsamt Rosenheim den Bürgern, ihre Stimme bei der Urnenwahl abzugeben. Die verkürzten Fristen beeinflussen insbesondere die Briefwähler, da der Druck der Stimmzettel frühestens am Donnerstag, 30. Januar, beginnt und der Versand der Unterlagen erst ab Montag, 10. Februar, möglich ist. Laut Angaben der Kreiswahlleitung bleibt aufgrund der Postlaufzeiten wenig Zeit für die rechtzeitige Rücksendung der Briefwahlunterlagen. Stimmen können nur berücksichtigt werden, wenn sie bis 18 Uhr am Wahltag eingegangen sind.