Traunstein – Ein 71 Jahre alter Mann aus Traunstein schnitt mithilfe eines Videobearbeitungsprogramms kinderpornografische Dateien zusammen. Eines der neuen Videos mit einer Abspieldauer von einer Stunde und sieben Minuten zeigte minderjährige Mädchen und Buben bei Sexszenen in allen Varianten – untereinander und auch mit Erwachsenen.
Volles Geständnis,
aber keine Erklärung
Das Schöffengericht Traunstein mit der Vorsitzenden Barbara Dallmayer verhängte gestern gegen den Angeklagten eine zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe von 14 Monaten. Unter den Auflagen war die Zahlung von 1400 Euro an den Kinderschutzbund Traunstein. Über die Motive des Täters erfuhr das Schöffengericht nichts. Der 71-Jährige ließ die Vorwürfe von Staatsanwältin Franziska Mitterer über seinen Verteidiger, Stefan Neudecker aus Traunstein, komplett einräumen, war auch bereit, Fragen zu beantworten. Warum er die kinderpornografischen Dateien aus dem Internet heruntergeladen hatte, konnte er letztlich nicht erklären.
Irgendwann hatte der Traunsteiner kinderpornografische Bilder und Videos aus dem Netz heruntergeladen. Im März 2019 beziehungsweise im November 2019 fügte er sie zu Dateien zusammen – mal nur vier Minuten lang, mal auch deutlich länger. Im Zuge anderer Ermittlungen geriet der heute 71-Jährige ins Visier der Polizei.
Bei einer Durchsuchung am 17. Mai 2022 stießen die Beamten in seiner Wohnung auf verschiedene Datenträger. Auf einem PC fanden sie 104 jüngst heruntergeladene kinderpornografische Bilddateien. Sie enthielten Fotos von schwerst missbrauchten Kindern und sogar von Kleinkindern, teils beim Geschlechtsverkehr mit Erwachsenen. Staatsanwältin Franziska Mitterer hatte gestern im Sinn der Anklage wegen Herstellens und Besitzes kinderpornografischer Dateien auf eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten für den bislang nicht vorbestraften Angeklagten plädiert.
Gericht betont das
große Leid der Opfer
Der Verteidiger hatte eine nicht genau bezifferte Strafe mit Bewährung in den Mittelpunkt seines Schlussantrags gerückt. Im Urteil hielt Richterin Barbara Dallmayer dem 71-Jährigen sein volles Geständnis, das eine längere Beweisaufnahme erübrigt habe, strafmindernd zugute. Andererseits sei die Menge der Bilder zu sehen. Außerdem stehe hinter solchen Bildern immer großes Leid für die Opfer.