„Es war einfach ein Spaß“ – Urteil gegen 35-jährigen Traunsteiner

von Redaktion

Kinderpornofoto an zwei Freunde im Ausland verschickt – Neun Monate Haft mit dreijähriger Bewährung

Traunstein – Über Facebook schickte ein 35-Jähriger aus Traunstein am Abend des 15. Mai 2022 ein Nacktfoto mit einem etwa zehn Jahre alten Mädchen an zwei Freunde im Ausland. Mitte August 2023 fanden Polizeibeamte zudem in seiner Wohnung zwei Jugendpornobilder. Gestern verurteilte das Schöffengericht Traunstein mit Richterin Barbara Dallmayer den Angeklagten zu neun Monaten Freiheitsstrafe, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung.

Staatsanwältin Franziska Mitterer warf dem nicht vorbestraften Angeklagten „Drittbesitzverschaffung kinderpornografischer Inhalte“ und den Besitz jugendpornografischer Dateien vor. Letzteres bezog sich auf zwei Bilder, die auf Handys des 35-Jährigen entdeckt worden waren. Minderjährige, sichtlich noch nicht 18 Jahre alt, waren darauf in eindeutigen Situationen zu sehen.

Nach den Worten einer Ermittlungsbeamtin wurde der Fall aufgrund einer Verdachtsmitteilung aus Baden-Württemberg aufgedeckt. Der 35-Jährige gestand den Weiterversand. Er habe das Bild „einfach aus Spaß“ an Freunde in London und Frankreich verschickt. Weiter beteuerte er: „Ich achte das deutsche Recht. Ich habe Kinderpornos nie gemocht, ich kann so was nicht leiden. Es tut mir sehr leid. Ich entschuldige mich für meine Fehler. Ich wusste nicht, dass es widerrechtlich ist. Es war nur Spaß.“

Auf Fragen des Gerichts meinte er: „Es gibt Sachen, die einem geschickt werden. Sie werden einfach gespeichert. Ich kann mich nicht erinnern, die Datei überhaupt geöffnet zu haben.“ Die Facebook-Gruppe habe er nach zwei Tagen verlassen. Wie er da überhaupt reingeraten sei, sei ihm nicht bekannt. Was er unter „Spaß“ verstehe, hakte die Vorsitzende nach. Der Angeklagte sprach von Spaß im Sinn von „Scherz“.

Auf Antrag der Staatsanwältin stellte das Gericht den Punkt mit den jugendpornografischen Fotos mit Blick auf das strafrechtliche Gewicht der verbleibenden Tat ein. Der Angeklagte war mit der Einziehung seiner Handys einverstanden – was sich bei der Strafzumessung positiv auswirkte. Die Anklägerin plädierte auf neun Monate Freiheitsstrafe mit Bewährung, der 35-Jährige zeige „glaubhaft Einsicht und Reue“. Verteidiger Knut Oelschig aus Traunstein forderte „eine angemessene, milde Strafe“.

Im Urteil unterstrich Richterin Barbara Dallmayer, der Angeklagte sei nicht der „klassische Kinderpornografie-Täter“. Er habe „eher aus Dummheit“ gehandelt. Zu der Erklärung, nichts von der Strafbarkeit gewusst zu haben, merkte die Vorsitzende an: „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.“ Sein Glück sei, dass die Mindeststrafe für jede Einzeltat im Juni 2024 von zwölf auf sechs Monate gesenkt worden sei. Angesichts der günstigen Sozialprognose mit gefestigten sozialen und finanziellen Verhältnissen könne die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden. Auf eine Geldauflage verzichtete das Schöffengericht. Mit Zustimmung der Staatsanwältin und des 35-Jährigen wurde das Urteil noch im Gerichtssaal rechtskräftig. kd

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