Landratsamt mit Info-Offensive zu Rott

von Redaktion

FAQ zu geplanter Flüchtlingsunterkunft

Rott/Rosenheim – Das Landratsamt Rosenheim hat einen umfassenden Fragen-und-Antworten-Katalog (FAQ) zur geplanten Flüchtlingsunterkunft in Rott veröffentlicht. Der Katalog behandelt wesentliche Aspekte des Projekts, einschließlich der rechtlichen Grundlage der am 18. Dezember erteilten Baugenehmigung und des Beschlusses des Petitionsausschusses des Bayerischen Landtags. Laut Angaben des Landratsamts soll die Veröffentlichung den Bürgern Transparenz bieten. Landrat Otto Lederer (CSU) betont: „Mit der Veröffentlichung dieser ausführlichen Informationen kommen wir dem berechtigten Interesse der Bürgerinnen und Bürger nach Transparenz nach. Uns ist bewusst, dass das Thema viele Menschen bewegt. Gerade deshalb ist es wichtig, dass wir alle Fakten auf den Tisch legen und sachlich informieren.“

Unterbringungssituation weiter angespannt

Die Unterbringungssituation im Landkreis bleibe angespannt, heißt es in der Pressemitteilung, da die Schulturnhallen in Raubling und Bruckmühl weiterhin als Ankunftseinrichtungen genutzt werden müssen, was den regulären Schul- und Vereinssport beeinträchtigt. Die Ankunftseinrichtung in Rott solle dringend benötigte Entlastung schaffen. Die Belegung soll in zwei Phasen erfolgen: Zunächst mit 120 bis 150 Personen, nach sechs Monaten ist die volle Belegung mit maximal 270 Personen vorgesehen. Die Nutzung der Einrichtung ist bis zum 30. September 2028 befristet.

Klage ohne aufschiebende Wirkung

Rechtlich gesehen habe die von der Gemeinde Rott angekündigte Klage gegen die Baugenehmigung keine aufschiebende Wirkung, sodass die erteilte Baugenehmigung wirksam bleibt. Nur ein erfolgreicher Eilantrag könne das Projekt bis zur endgültigen gerichtlichen Entscheidung ruhen lassen.

Der vollständige Fragen-und-Antworten-Katalog ist ab sofort für alle Bürger im Internet einsehbar – unter www.landkreis-rosenheim.de/geplante-fluechtlingsunterkunft-in-rott-am-inn-fragen-und-antworten/.

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