Es bleibt dabei

16- und 17-Jährige dürfen nicht wählen

von Redaktion

Bei der Europawahl 2024 durften in Deutschland erstmals auch die 16- und 17-Jährigen ihre Stimme abgeben. Bei der Bundestagswahl 2025 beträgt das Mindestwahlalter aber weiterhin 18 Jahre. Das Ampel-Bündnis aus SPD, Grünen und FDP wollte das Wahlalter bis zur Bundestagswahl 2025 zwar auf 16 Jahre senken. Dafür braucht es jedoch eine Grundgesetzänderung mit Zweidrittelmehrheit, die nicht zustande kam, weil Union und AfD dagegen waren. Die juristische Begründung dafür, dass unter 18-Jährige den Bundestag nicht mitwählen dürfen, ist formal immer noch die fehlende Altersreife. Sie wird aber durch die politische Entwicklung immer brüchiger: Bei der EU-Parlamentswahl etwa durften 2024 erstmals Deutsche im Alter von 16 bis 18 Jahren mitwählen – das waren rund 1,4 Millionen Erstwähler in der Altersgruppe der 16- und 17-Jährigen.

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