Bundestagswahl: Allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim

von Redaktion

Rosenheim/Traunstein/Mühldorf/Berlin – Allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim: Diese demokratischen Attribute gelten auch 2025 bei der Bundestagswahl. Alle Deutschen dürfen wählen.

Allgemein ist die Wahl, weil grundsätzlich alle Bürger der Bundesrepublik Deutschland das Stimmrecht besitzen – und zwar unabhängig etwa von Geschlecht, Einkommen, Konfession, Beruf oder politischer Überzeugung. Allerdings müssen sie, um wahlberechtigt zu sein, Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sein, zum Zeitpunkt der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnhaft sein und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.

Direkt und ohne Zwang: Unmittelbar ist die Wahl, weil die Wähler die Abgeordneten direkt (unmittelbar) wählen.

Zwischeninstanz wie
in USA gibt es nicht

Es gibt keine Zwischeninstanz wie zum Beispiel in den USA, wo die Bürger in ihrem Bundesstaat sogenannte Wahlfrauen und Wahlmänner wählen, die dann wiederum den Präsidenten oder die Präsidentin wählen.

Frei ist die Wahl, wenn die Bürger in ihrer Wahlentscheidung nicht beeinflusst oder unter Druck gesetzt werden. Der Grundsatz der Freiheit der Wahl gewährleistet, dass der Wähler seinen wirklichen Willen unverfälscht zum Ausdruck bringen, vor allem sein Wahlrecht ohne Zwang oder sonstige unzulässige Beeinflussung von außen ausüben kann. Hierzu gehört auch das Recht, nicht zu wählen.

Jede Stimme zählt gleich: Gleich ist die Wahl, weil jeder Wähler dieselbe Anzahl von Stimmen erhält und jede Stimme das gleiche Gewicht hat. Das nennt man Zählwertgleichheit.

Außerdem muss jede Stimme gleichen Einfluss auf die Zusammensetzung des Parlaments haben. Das wird Erfolgswertgleichheit genannt. Eingeschränkt wird die Erfolgswertgleichheit durch die Fünf-Prozent-Sperrklausel.

In der Wahlkabine
ist jeder ganz für sich

Geheim ist die Wahl, wenn sichergestellt ist, dass jede Person ihr Wahlrecht so wahrnehmen kann, dass nicht nachvollziehbar ist, wie sie gewählt hat. Das hat der Staat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen.

Die Stimmabgabe erfolgt deshalb bundesweit in Wahlkabinen in Wahllokalen, die von außen nicht einsehbar sind. Und die ausgefüllten Stimmzettel werden dann gefaltet in die Wahlurnen geworfen.

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