Rott – In den vielen Gesprächen mit dem Landratsamt zur geplanten Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in Rott hat die Gemeinde wiederholt darauf hingewiesen, dass sie an die Grenzen der Trinkwasserversorgung gelangt sei. Trotzdem hat das Landratsamt am 18. Dezember die Baugenehmigung für eine Halle im Gewerbegebiet „Am Eckfeld“ zur Nutzung als Ankunftseinrichtung für Geflüchtete erteilt. Nun will Rott Konsequenzen ziehen. Darüber wurde in der jüngsten Rotter Gemeinderatssitzung diskutiert.
30 Kubikmeter
Wasser pro Woche
Wie Maximilian Brockhoff, Geschäftsleiter von Rott, dem Gremium erläuterte, sei es der Gemeinde nach Paragraf 15 Absatz 3 der gemeindlichen Wasserabgabensatzung möglich, für den Fall einer Wasserknappheit Mengensperren für einzelne Grundstücke festzulegen. Es handle sich dabei um eine normale Regelung, denn die Satzung basiere auf der Mustersatzung des Gemeindetags, so Brockhoff auf Anfrage.
Der Vorschlag der Verwaltung: Die Wassermenge für das Grundstück auf 30 Kubikmeter Wasser pro Woche zu beschränken. Zunächst bis zum 30. Juni. Verstoße der Nutzer gegen diese Beschränkung, werde ein Bußgeld von 1000 Euro pro Woche fällig. Ein Ableser der Gemeinde werde wöchentlich den Verbrauch prüfen. Komme der Bezieher dem Bußgeld nicht nach, werde ein Zwangsgeld fällig, das noch festgesetzt werden muss. Komme er auch dem nicht nach, drohe als letzte Maßnahme das Zudrehen der Wasserleitung.
Die Eigentümer seien mit Schreiben vom 19. Dezember über die drohende Mengenbeschränkung informiert worden. Am 28. Januar sei dazu eine Stellungnahme der Anwältin der Grundstückseigentümer eingegangen, in der die Wasserbegrenzung als „rechtswidrig“ beurteilt wurde.
Nicht alle Räte für
die Maßnahme
Die Wasserversorgung habe für alle Grundstücke ohne Beschränkung zu bestehen, schreibt die Anwältin. Davon bestehe nur eine Ausnahme, bei Fällen wie höherer Gewalt, Betriebsstörungen, Wassermangel oder sonstigen Umständen.
Gemeinderat Johann Kirschbaum (Rotter Forum) begrüßte das Vorgehen dennoch. Auch Sebastian Mühlhuber (CSU) kündigte an, dem Vorschlag zuzustimmen. Doch nicht alle Gemeinderäte fanden ihn gut. Max Gilg (CSU) wollte es bei den Bußgeldern bewenden lassen. Carola Kahles (Rotter Forum) konnte sich nicht mit der Maßnahme anfreunden und stimmte als Einzige gegen den Vorschlag. Die Beschränkung gilt mit sofortiger Wirkung bis zum 30. Juni. Dann soll weiter geprüft werden, ob sich die Trinkwasserversorgung mittlerweile verbessert hat.