Rosenheim – 25-mal brachen die beiden Angeklagten, 20 und 17 Jahre alt, Automaten auf oder versuchten, sie aufzubrechen. Im Visier hatten sie dabei Eierautomaten von Geflügelhöfen, Hofläden, Verkaufsbuden und Selbstbedienungsläden. Diese suchten sie spät nachts auf und knackten deren Kassen mittels Brecheisen, Geißfuß oder batteriebetriebener Trennflex. Nicht immer kamen sie dabei an das Bargeld, aber immer hinterließen sie einen hohen Schaden an den Automaten.
Im Frühjahr fast
täglich auf Diebestour
Von Grasbrunn bis Grassau und von Otterfing bis Oberpframmern suchten die Täter geeignete Objekte, um diese auszurauben. Binnen sechs Wochen waren sie von März bis Mai 2024 nahezu täglich unterwegs. Dabei war der Ältere als Chauffeur und Schmiere-Steher dabei, während der Jüngere die Automaten aufbrach beziehungsweise versuchte aufzubrechen.
Rechtsanwalt Pierre Torster, Verteidiger des Älteren, bat um ein Rechtsgespräch, um auszuloten, ob und unter welchen Umständen für seinen Mandanten eine Bewährungsstrafe infrage käme. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft erklärte: Unter der Voraussetzung eines umfassenden Geständnisses könne sie sich die Aussetzung einer Haftstrafe zur Bewährung vorstellen.
Die wurde von beiden Verteidigern angekündigt. So unterbreitete das Jugendschöffengericht unter dem Vorsitz von Richter Hans-Peter Kuchenbaur den folgenden Verständigungsvorschlag: Vorausgesetzt, es erfolgt das angekündigte Geständnis, so wird die Strafe gegen den Älteren – obschon bereits Heranwachsender – eine Jugendstrafe zwischen 15 und 22 Monaten sein, die das Gericht zur Bewährung aussetzt. Gegen den Jüngeren würde es ebenfalls eine Jugendstrafe sein. Diese soll sich zwischen zwölf und 18 Monaten bewegen, ebenfalls zur Bewährung ausgesetzt. Daneben würde freilich auch ein sogenannter „Warnschuss-Arrest“ verhängt werden. Dieser Vorschlag wurde von allen Beteiligten akzeptiert.
Täter arbeiten
Schäden auf Hof ab
Interessant war das Verhalten der beiden jungen Männer nach ihren Taten. Ein Geflügelbauer hatte den beiden eine Rechnung über den beschädigten Automaten geschickt. Daraufhin meldeten sich beide bei ihm und vereinbarten, den Schaden bei diesem abzuarbeiten.
Der 20-Jährige: „Wir misten nun dort stundenweise dessen Hühnerstall aus. Nun erst ist mir bewusst, welch schmutzige, aufwendige Arbeit dahintersteckt. Nun erst weiß ich deren Tätigkeit richtig zu schätzen und schäme mich für den Schaden, den wir dort verursacht haben.“
Auch hat der 20-Jährige inzwischen eine Ausbildung begonnen, die er nach eigenem Bekunden erfolgreich zu Ende bringen möchte, zudem den Wohnort gewechselt und einen neuen Kollegen- und Freundeskreis angestrebt.
Soweit ist der Jüngere offensichtlich noch nicht. Der Schüler, der – wie sich herausstellte – keineswegs wirklich täglich die Schule besucht, bekam vom Richter eine deutliche Ermahnung mit dem Hinweis auf eine sichtbare „schiefe Bahn“.
Eine Vielzahl von Zeugenaussagen wurde dem Gericht durch das Geständnis der Angeklagten erspart, was dieses durch die Möglichkeit einer Bewährungsstrafe honorierte. Zumal dieses Geständnis bereits bei der Polizei abgelegt wurde. Ermittelt worden waren die Männer durch Videoaufzeichnungen in den bestohlenen Objekten und DNA-Spuren an den Automaten.
Die Staatsanwältin stellte in ihrem Schlussvortrag fest, dass man bei beiden „schädliche Neigungen“ attestieren müsse, was zwingend zu einer Jugendstrafe führe. Das Nach-Tat-Verhalten und das umfassende Geständnis ermögliche es dennoch, ihnen die Chance der Bewährung zu geben. 18 Monate für den Jüngeren und 20 Monate Jugendgefängnis für den 20-Jährigen beantragte sie. Daneben müsse es aber jeweils einen Arrest und den Auftrag zu einem sozialen Training geben.
Angeklagte machten
nur geringe Beute
Die Verteidigerin des Jüngeren, Rechtsanwältin Gabriele Sachse, wies auf die relativ geringe Beute hin und unterstrich das frühe Geständnis ihres Mandanten. Zwölf Monate Jugendgefängnis zur Bewährung, gestützt durch pädagogische Maßnahmen, lautete ihr Antrag.
Auch der Verteidiger des Fahrers betonte das frühe Geständnis und die Bemühungen seines Mandanten um Wiedergutmachung. Er beantragte eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht, wie von der Jugendgerichtshilfe empfohlen: 15 Monate Haft mit Bewährung – daneben einen Arrest und pädagogische Maßnahmen.
Das Gericht hielt 17 und 19 Monate Jugendgefängnis für Tat und Schuld angemessen. Dazu wird ein Bewährungshelfer die pädagogischen Maßnahmen überwachen. Zudem soll ein „Warnschuss-Arrest“ beiden jungen Männern klarmachen, was ihnen droht, wenn sie erneut straffällig werden.