Traunstein/Bergen/München – Goldene Krügerrand-Münzen im Wert von 165000 Euro deponierte eine Seniorin am Friedhof in Bergen – im Glauben, damit zu helfen, einer kriminellen Bande eine Falle zu stellen. Im Prozess der Zweiten Strafkammer mit Vorsitzendem Richter Volker Ziegler wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs in zwei Fällen legte der Angeklagte, ein 26-Jähriger aus Köln, gestern ein Geständnis ab. Der zweite Vorwurf spielte in München. Mit dem Urteil wird am 10. März gerechnet.
Bekanntes
Muster
Die Bande arbeitete gemäß Anklage von Staatsanwalt Alexander Foff nach dem bekannten Muster mit Anrufen eines „Keilers“ aus dem Ausland, einem „Logistiker“, der alles koordinierte, und einem „Abholer“ der Beute. Der „Keiler“ gab sich am 23. April 2024 als angeblicher „Enkel“ der alten Dame in Bergen aus und präsentierte eine Horrorgeschichte. Deren Schwiegertochter habe eine Mutter zweier kleiner Kinder bei einem Verkehrsunfall getötet. Sofort übernahm ein „Staatsanwalt“ das Telefonat und forderte „viel Bargeld“ – da auch noch eines der Kinder „im Sterben“ liege. Unter diesem psychischen Druck erwähnte die Geschädigte, sie besitze 65 Krügerrand-Münzen. Die alte Dame hatte zu der Zeit jedoch bereits Verdacht geschöpft, es könne sich um einen Betrug handeln. Sie beendete das Gespräch mit dem „Staatsanwalt“ und rief ihren echten Enkel an. Dessen Vater solle die Polizei verständigen. Der „Keiler“ rief dann erneut an. Das Opfer glaubte irrtümlich, es habe jetzt die richtige Polizei in der Leitung. Das tragische Geschehen nahm seinen Lauf. Der „Keiler“ gewann das Vertrauen der Frau. Sie kam sogar selbst auf die Idee, als Falle die Goldmünzen am Friedhof der Dorfkirche zu hinterlegen. Auf diese Weise könne man der Bande habhaft werden, war die Geschädigte überzeugt. Dementsprechend platzierte sie gegen 18.15 Uhr den Beutel mit den Goldmünzen an dem vereinbarten Grabstein. Der vermeintliche „Polizeibeamte“ rief gegen 19 Uhr nochmals an, man habe die Täter erwischt. Die Frau könne die Münzen am Folgetag bei der Polizei abholen. Gesagt, getan. Die Geschädigte wurde jedoch enttäuscht. Die Münzen waren mittlerweile längst und auf Nimmerwiedersehen in den Händen der Bande. Eine weitere Abholung sollte am 6. Juni 2024 einem alten Herrn in München gelten. Ihn erreichte ein Anruf seiner „Tochter“, sie habe einen tödlichen Unfall verursacht. Eine weitere Person liege im Sterben, fügte eine „Polizeibeamtin“ hinzu. Ein „Staatsanwalt“ forderte anschließend 94000 Euro Kaution. Der Geschädigte hob von zwei Banken sein gesamtes Guthaben von 27000 Euro ab.
Ein „Lehrling des Amtsgerichts“ werde das Geld abholen, wurde ihm von dem „Keiler“ mitgeteilt. Nahe der Bank war der „Lehrling“ in Person des Angeklagten schon da. Kurz darauf wurde der 26-Jährige vorläufig festgenommen. Der Senior erhielt sein Geld zurück. Deshalb fordert der Staatsanwalt, einen Wertersatz von lediglich 165000 Euro anzuordnen.
Das Gericht offerierte gestern einen Verständigungsvorschlag im Fall eines vollen Geständnisses. Die Verteidiger, Herrlin Markja und eine Kollegin, erklärten anschließend, ihr Mandant räume alle Vorwürfe in objektiver und subjektiver Hinsicht ein. Allerdings seien es wohl nicht 65, sondern „nur“ circa 30 Gold-Krügerrand-Münzen gewesen.
An „gefährliche
Leute“ geraten
Zum Hintergrund gaben die Anwälte an, der 26-Jährige sei obdachlos gewesen und habe in Köln verzweifelt nach einer Bleibe gesucht. Er sei an „gefährliche Leute“ geraten, die zwar keine Wohnung hatten, ihm aber „viel Geld“ in Aussicht stellten. Als eine Art „Laufjunge“ habe er verschiedene Aufträge erledigt. Für die Taten habe er zu den „locations“ Zettel mit Adressen bekommen. Er habe jeweils 200 Euro für Spesen erhalten, aber nur einmal den jeweils zugesagten Lohn von 500 Euro. Die Verteidiger betonten weiter: „Der Angeklagte schämt sich und will alles nach Möglichkeit wieder gutmachen.“