Rosenheim – Der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) stand im Mittelpunkt der jüngsten Sitzung des Landkreisausschusses für Umweltangelegenheiten, Landwirtschaft, räumliche Entwicklung, Natur- und Klimaschutz sowie Mobilität. Der Ausschuss bestätigte durch den Beitritt von Stadt und Landkreis Rosenheim zum Münchner Verkehrs- und Tarifverbund (MVV) einige formale Änderungen. Die Rosenheimer Verkehrsgesellschaft (RoVG), eine Tochtergesellschaft von Stadt und Landkreis, wird aufgelöst. Seit dem 1. Januar dieses Jahres gibt es keine Geschäftstätigkeit mehr, die RoVG befindet sich in der Liquidationsphase.
Zukünftig wird sich ein Mobilitätsmanager um den Aufgabenbereich „ÖPNV/Mobilität“ kümmern. Dieser neue Mitarbeiter im Landratsamt Rosenheim wird seine Tätigkeit zum 1. Juli aufnehmen. Bis dahin übernehmen Amtsleiterin Alexandra Wolf und Sachgebietsleiter Bernhard Tölg die Verantwortung für den ÖPNV.
Eine der Hauptaufgaben des Mobilitätsmanagers wird die Überprüfung und Fortschreibung des Nahverkehrsplans sein. Dabei soll er nicht nur die zuständigen Gremien wie den Umweltausschuss und den Kreisausschuss einbinden, sondern auch mit dem MVV, der Stadt Rosenheim und den Nachbarlandkreisen zusammenarbeiten. Landrat Otto Lederer betonte, dass ihm eine realistische Umsetzung des Nahverkehrsplans wichtig sei. Er verwies auf die Herausforderung, genügend Busfahrer zu finden, als ein Beispiel, das zu beachten ist.
Die Kreistagsfraktion der Grünen hatte eine Aktualisierung oder Neufassung des Nahverkehrsplans für den Landkreis Rosenheim beantragt. Die Kreisräte im Umweltausschuss bekräftigten, dass der Mobilitätsmanager hierfür zuständig sei.
Es wurde ebenfalls beschlossen, dass der Mobilitätsmanager einmal jährlich ein Konzept zur Fortsetzung von Linien, Verkehrsverbindungen und zur Weiterführung auslaufender Linien im Umweltausschuss vorlegen wird. Der Ausschuss ist nach dem Aus der Rosenheimer Verkehrsgesellschaft dafür verantwortlich, über Hinzu- und Neubestellungen sowie die Finanzierung einzelner Linien zu beraten. Die Vergabe von Dienstleistungsaufträgen bleibt dem Kreisausschuss vorbehalten. Aktuell stehen im Haushalt drei Millionen Euro für deren Finanzierung bereit.