Mit 7,7 Kilogramm Kokain auf der A8

von Redaktion

Erfolg der Schleierfahnder bei Rosenheim – Urteil gefallen – Hohe Haftstrafen

Traunstein/Rosenheim – Einen Pkw Audi Q7 mit zwei Männern aus Bosnien-Herzegowina, 32 und 34 Jahre alt, lotsten Schleierfahnder am 16. Mai 2024 nachts an der Behelfsausfahrt Wasserwiesen von der Autobahn A8 in Richtung Salzburg. Im Fahrzeug fand die Polizei 7,7 Kilogramm Kokain. Die Erste Strafkammer am Landgericht Traunstein mit Vorsitzender Richterin Heike Will verurteilte die Männer nun wegen Beihilfe zu mehreren Drogendelikten zu Haftstrafen von sechs Jahren neun Monaten beziehungsweise acht Jahren.

„Gucci“ und „Rolex“
in der Mittelkonsole

Die sieben Kokainpakete, jeweils 1,1 Kilogramm schwer, waren in ein professionelles Versteck in der Mittelkonsole eingebaut. Drei der Päckchen trugen den Aufdruck „Gucci“, die anderen die Beschriftung „Rolex“. Der 34-Jährige hatte zudem 435 Euro Bargeld in der Tasche. Die Verteidiger, Harald Baumgärtl und Alexander Kohut, beide aus Rosenheim, hatten am ersten Verhandlungstag ein Rechtsgespräch mit der Kammer und der Staatsanwältin angeregt. Der 32-Jährige akzeptierte die ihm zugesagte Strafspanne zwischen sechs Jahren vier Monaten und sechs Jahren zehn Monaten. Verteidiger Harald Baumgärtl verwies darauf, der 32-Jährige sei wegen „verschiedener Geschichten in der Vergangenheit“ von einem Mann bedroht worden. Diese Person habe ihn aufgefordert, den Audi gegen Zahlung von 2000 Euro zu einer Adresse in Düsseldorf und einige Tage später wieder nach Bosnien zu bringen. Dass es ein illegaler Transport war, habe der 32-Jährige angenommen, aber keine Details gekannt. Der 34-Jährige mit Verteidiger Alexander Kohut nahm das Angebot einer geringeren Strafe im Fall eines Geständnisses nicht an und beteuerte wortreich, er sei Kfz-Händler und Hundezüchter. Er sei mit dem 32-Jährigen lediglich mitgereist, um sich in Neu-Isenburg bei Frankfurt bei Autohändlern Fahrzeuge anzuschauen. Später habe ihn der 32-Jährige, den er lediglich von einem Hundekauf gekannt habe, zur Rückfahrt wieder abgeholt.

Der geständige 32-Jährige sei „ein international vernetzter Rauschgifthändler“, konstatierte Anklägerin Dr. Anna Reis im Plädoyer auf sechs Jahre zehn Monate Haft. Seine DNA sei – wie auch die des 34-Jährigen – auf einigen der Kokain-Päckchen entdeckt worden. Der Angeklagte habe sehr wohl gewusst, was er im Auto habe. Der 34-Jährige solle für sieben Jahre und zehn Monate ins Gefängnis. Seine Rolle sei im Vergleich eher untergeordnet gewesen. Andererseits sei er in Schweden vielfach vorbestraft. Strafmindernd sei, dass die Drogen sichergestellt werden konnten, strafschärfend die Gefährlichkeit von Kokain – auch wenn es von schlechter Qualität war.

Verteidiger Harald Baumgärtl hielt für den 32-Jährigen, der nur als Kurier fungiert habe, die untere Grenze des vereinbarten Strafrahmens für ausreichend. Sein Mandant habe vorher nicht gewusst, was er transportieren solle. Das Kokain sei letztlich nicht für Deutschland bestimmt gewesen, sondern zur Durchfuhr nach Südosteuropa.

Freispruch beantragt – Gericht urteilt anders

Im Sinne der anfänglichen Einlassung des 34-Jährigen beantragte Verteidiger Alexander Kohut Freispruch. Die Genspuren könnten auch auf andere Weise, etwa „Sekundär- oder Tertiärübertragung“, an die Kokain-Pakete gelangt sein. Die Beweislage für eine Drogenfahrt reiche nicht aus.

Das Gericht gelangte zu einem anderen Ergebnis und verurteilte beide Angeklagte wegen „Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln“ und wegen „Besitzes von Betäubungsmitteln“, beides „in nicht geringer Menge.“ „Zufällige Kontaktspuren“ der Männer an den Paketen schloss die Kammer aus.

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