Hunderte Kinderpornos auf dem Handy

von Redaktion

Bewährungsstrafe gegen afghanischen Asylbewerber verhängt

Mühldorf/Töging – Der Staatsanwalt hätte ihn gleich hinter Gitter geschickt. Für zwei Jahre und neun Monate hätte er den 23-jährigen Asylbewerber eingesperrt. Der junge Afghane aus Töging hatte vor dem Amtsgericht Altötting alles zugegeben: das Verbreiten und den Besitz kinderpornografischer Bilder und Filme. Die meisten Kinder auf diesen Dateien waren Buben, manche erst vier, fünf Jahre alt. Päderasten hatten sie vor der Kamera aufs Übelste sexuell missbraucht.

Solche bis zu 40 Minuten langen Videos speicherte der Angeklagte auf seinem Mobiltelefon – und schickte sie weiter. Der ermittelnde Kriminalhauptkommissar, der vor dem Schöffengericht als Zeuge aussagte, zählte fast 350 Fotos und knapp 200 Filme. Eine halbstaatliche Organisation, die von den USA aus weltweit gegen Kinderpornografie vorgeht, hatte die bayerische Justiz auf den Nutzer mit dem Namen „Sultanking“ aufmerksam gemacht.

Als die Polizisten den Asylbewerber in seiner Töginger Unterkunft besuchten, versteckte er sein Handy auf dem Hausdach. Dann aber habe er sich kooperativ gezeigt, sagte der Kriminalbeamte. Eine Woche habe ihn die Auswertung des Handys beschäftigt. „So eine Fülle von Dateien mit kleinen Buben hatte ich noch nie.“

Polizist stellt
Angeklagten zur Rede

Beim Zeugen, Jahrgang 1964, handelte es sich um einen ziemlich erfahrenen Ermittler. Er sah sich nach der Auswertung veranlasst, den Angeklagten an seiner Arbeitsstelle in einem Supermarkt aufzusuchen und ihm klarzumachen, dass er gefälligst niemals selbst Kinder anfassen dürfe. „Gefährderansprache“ nennt die Polizei solche Ansagen.

Eine Gefährderansprache erhielt der Afghane dann auch erneut von Amtsgerichtsdirektor Günther Hammerdinger. Der Vorsitzende hatte die Sitzung für die Beratung mit den Schöffinnen für 20 Minuten unterbrochen, nahm sich aber acht Minuten mehr Zeit, um eine gerechte Strafe zu finden. Der Angeklagte vertrieb sich die ungewöhnlich lange Pause mit seinem neuen Mobiltelefon. Dann atmete er auf.

Denn das Gericht entsprach dem Antrag des Verteidigers und kam auf eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die es drei Jahre zur Bewährung aussetzte und mit Auflagen verband. Vor allem soll sich der Angeklagte alsbald bei einer Fachambulanz für Sexualstraftäter in München melden und sich dort von Fachleuten auf eine pädophile Neigung untersuchen lassen. Wird sie tatsächlich festgestellt, muss er sich einer Therapie unterziehen.

Richter mit einer
deutlichen Warnung

„Ihre Deutschkenntnisse sind für solche Gespräche gut genug“, sagte Hammerdinger. Vor allem brauchte der Angeklagte seine Dolmetscherin, um Begriffe wie „günstige Sozialprognose“, „pädophil“ und „Fachambulanz“ zu übersetzen.

Die abschließende Warnung des Richters verstand er auch ohne Übersetzung und quittierte sie mit einem Kopfnicken: „Wenn man noch mal was findet, bedeutet das zwingend Haft. Eine zweite Chance wird es nicht geben.“ Das Urteil ist rechtskräftig. Gustav Schwalb

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