Feuerwehren in Bayern und Rosenheim erhalten starke Unterstützung

von Redaktion

Mehr Geld, zentrale Beschaffung und praxisgerechte Gesetzesreform stärken Ehrenamtliche langfristig

Rosenheim – Die Feuerwehren in Bayern sowie in Stadt und Landkreis Rosenheim profitieren in diesem Jahr von bedeutenden politischen Entscheidungen zur Stärkung des Brandschutzes, so der heimische Landtagsabgeordnete Daniel Artmann (CSU) in einer Pressemitteilung. Artmann hat sich als Berichterstatter für das Innenministerium im bayerischen Haushaltsausschuss maßgeblich für eine deutliche Erhöhung der Fördermittel und die Einführung eines Pilotprojekts zur zentralen Beschaffung eingesetzt.

„Mit der neuen Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinie haben wir zum Jahresbeginn ein kraftvolles Signal gesetzt“, erklärt Artmann. Demnach wurden die Förderbeträge für Feuerwehrhäuser verdoppelt und die Fördersätze für Feuerwehrfahrzeuge und -geräte um 30 Prozent erhöht. Neu hinzugekommen sind Fördertatbestände für Generalsanierungen und geschlechtergetrennte sanitäre Anlagen sowie eine zusätzliche 30-prozentige Anhebung der Festbeträge für die ersten beiden Stellplätze von Feuerwehrhäusern.

Ein weiterer wichtiger Schritt ist die Reform des Beschaffungswesens, die vom Innenausschuss und Haushaltsausschuss beschlossen wurde. Bisher organisiert jede Kommune eigenständig Ausschreibungen, was einen erheblichen bürokratischen Aufwand bedeutet. „Gemeinsam mit den Freien Wählern haben wir deshalb einen zweiten, zentralen Beschaffungsweg angestoßen, der ab 2025 mit einem gängigen Fahrzeugtyp erprobt wird“, so Artmann. Ziel sei ein einfaches und effizientes System, das Kommunen entlastet, ohne ihnen die Möglichkeit der eigenen Beschaffung zu nehmen.

Der vom Kabinett verabschiedete Entwurf für das neue Bayerische Feuerwehrgesetz bringt zahlreiche Verbesserungen, insbesondere für ehrenamtlich Aktive. So soll die Altersgrenze für den Feuerwehrdienst künftig an das gesetzliche Renteneintrittsalter angepasst und von 65 auf 67 Jahre angehoben werden. Die ursprünglich geplante Möglichkeit einer Verlängerung im Einzelfall wurde nach Rückmeldungen aus der Praxis gestrichen. Unverändert bleibt die bestehende vierjährige Wartezeit für die Wahl zum Kommandanten. Neu aufgenommen wurde hingegen die Möglichkeit, dass Landkreise künftig ehrenamtliche Ausbilder entschädigen dürfen.

„Eine gute Ausbildung vor Ort ist die Basis für effektive Hilfe. Gerade kleine Gemeinden sind auf die Unterstützung durch kreisweite Ausbildungsangebote angewiesen“, betont Artmann. Kreisbrandrat Richard Schrank begrüßt die Entwicklungen ausdrücklich: „ Die neuen Richtlinien sind ein echter Fortschritt – sowohl in der finanziellen Ausstattung als auch in der organisatorischen Entlastung. Der Gesetzentwurf ist praxisnah, durchdacht und ein echter Schritt nach vorn.“

Stadtbrandrat Hans Meyrl sei laut Artmann fortlaufend in die Entwicklungen eingebunden gewesen. „Mir ist wichtig, dass wir vor Ort gemeinsam Lösungen entwickeln. Denn nur, wenn wir die Stimme der ehrenamtlichen Einsatzkräfte ernst nehmen, können wir die Feuerwehr in Bayern zukunftssicher aufstellen“, so Artmann.

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