Traunstein/Rosenheim – Es gab keine andere Option: Ein psychisch massiv kranker 57-Jähriger muss nach Misshandlung von Pflegepersonal und Mitbewohnern in drei Heimen im Landkreis Rosenheim in einer geschlossenen Einrichtung bleiben. Die Neunte Strafkammer am Landgericht Traunstein mit Vorsitzender Richterin Barbara Miller ordnete am Freitag die forensische Unterbringung in einem Bezirksklinikum an.
Intensive Suche nach anderer Lösung
Obwohl zusammen mit dem Betreuer intensiv nach einer anderen Lösung gesucht wurde, fand sich keine Alternative. Letztlich akzeptierte dies auch der 57-Jährige. Er meinte im „letzten Wort“: „Muss ja wohl sein.“ Mit Zustimmung von Staatsanwältin Anne Klug wurde das Urteil sofort rechtskräftig. Sowohl die Anklägerin als auch Verteidiger Julian Praun aus Traunstein hatten ebenfalls auf Unterbringung plädiert.
Fünf Attacken und sexuelle Belästigung
Der 57-Jährige hatte andere Insassen und Krankenschwestern in Pflegeeinrichtungen in Samerberg, Feldkirchen-Westerham und Gstadt angegriffen und teils gewürgt. Er verletzte fünf Menschen und belästigte eine Bewohnerin in sexueller Weise (wir berichteten). An die Vorfälle zwischen Frühjahr 2022 und Juli 2024 vermochte sich der Beschuldigte in dem Sicherungsverfahren gar nicht zu erinnern.
Strafe zur Bewährung weiterhin denkbar
Wegen Verhaltensstörungen in Pflegeheimen, in denen er seit vielen Jahren durchgehend lebte, absolvierte der 57-Jährige schon 17 stationäre Aufenthalte in der Psychiatrie. Nach Feststellung eines psychiatrischen Gutachters wäre für den Beschuldigten eine geschlossene Einrichtung mit ähnlichen Bedingungen wie in einem Bezirkskrankenhaus der richtige Weg. Wenn sich ein derartiger Heimplatz finde, könnte die Unterbringung zur Bewährung ausgesetzt werden, so der Gutachter. Monika Kretzmer-Diepold