Traunstein/Raubling – „Er hat getan, was man sich von einem Vater nur wünschen kann“, schildert der Vorsitzende Richter Volker Ziegler das Verhältnis. „Er hat Vaterliebe gezeigt“, sagt er weiter. Und dennoch musste Tobias A.s Papa sterben. Getötet vom eigenen Sohn – wegen dessen psychischer Krankheit.
Tobias A. zeigt
keine Regung
Tobias A. sitzt ruhig und mit starrem Blick auf der Anklagebank. Ein Bild, wie man es aus den beiden letzten Verhandlungstagen nur zu gut kennt. Es ist der letzte Tag, den er in diesem Prozess am Landgericht Traunstein verbringen muss. Dem 32-jährigen Raublinger wird vorgeworfen, seinen 60-jährigen Vater mit mehreren Messerstichen getötet, in Decken und einen Teppich gewickelt und dann die Leiche nach Neapel gefahren zu haben.
An diesem letzten Verhandlungstag kommen noch einmal verschiedene Gutachter zu Wort. Zuvor sagt allerdings der Polizeibeamte der Spurensicherung vor Gericht aus. „Es war relativ sauber in der Wohnung“, sagt der Beamte aus. Auf den ersten Blick hätte man wohl nicht erahnt, welch grausame Szenen sich dort abgespielt haben müssen. Die Bilder, die am ersten Verhandlungstag zu sehen waren, zeigten eine normale Wohnung. Zweckmäßig eingerichtet und die Küche mit etlichen Messern ausgestattet – denn Tobias A.s Vater war Metzger. In der Reihe der Werkzeuge an der Küchenwand fehlte allerdings eines. Das sogenannte „Ausbeinmesser“ sollte sich später als Tatwaffe herausstellen. „Sehr scharf“, sagt Richter Volker Ziegler, als er es im Gerichtssaal in der Hand hält.
Die Beamten der Spurensicherung konnten vor Ort kaum Spuren der Tat feststellen. Nur vereinzelte kleine Blutspritzer konnten entdeckt werden. Aber: Es fiel auf, dass die Wohnung wohl gewischt wurde. Also wurde der Biomechaniker Dr. Jiri Adamec hinzugezogen.
Mit einer Luminol-Lösung konnte dieser dann das gesamte Ausmaß sichtbar machen. Durch den Einsatz dieser Chemikalien verfärben sich Blutspuren, die mit dem bloßen Auge nicht feststellbar sind, in der Dunkelheit in leuchtend blaue Flecken. Und von diesen war die ehemalige Wohnung des Sohnes und seines Opfers übersät. „Das ist typisch für eine erfolgte Reinigung“, erklärt Adamec vor Gericht. Vom Flur bis in die Küche ziehen sich die leuchtend blauen Wisch-Spuren, die nur durch diese besondere Technik zu erkennen sind. Im Badezimmer sind nur ein paar wenige Spuren in Form von Fußstapfen erkennbar. Tobias A. blickt immer wieder auf den großen Bildschirm im Gerichtssaal. Anders als an den ersten Verhandlungstagen, wo er seinen starren Blick nur selten dem Geschehen zuwandte.
Küche war
vermutlich der Tatort
„Ich gehe davon aus, dass die Küche der Tatort ist“, schließt Adamec. Denn alle Spuren führen dorthin. Da der Tatort gereinigt wurde, sei allerdings keine genaue Angabe zur Tat-Konstellation oder zur Blutmenge möglich.
Hierüber lieferte hingegen Dr. Oliver Peschel ausführliche Erläuterungen. Er hat sich sowohl mit dem Gutachten der Rechtsmedizin in Neapel beschäftigt, aber auch selbst die Leiche von Tobias A.s Vater obduziert – allerdings erst nach Überführung und damit recht lange nach der Tat. Der Mediziner bestätigt, dass dem 60-Jährigen insgesamt neun Stiche zugefügt wurden. Sieben in den oberen Brustbereich, zwei am Hals. Als Peschel über die Verletzungen spricht, kehrt A. wieder zurück in seine Starre.
Peschel spricht von drei Phasen der Gewalt. Zunächst von einer stumpfen Gewalteinwirkung, also Schlägen ins Gesicht. Dann die Messerstiche in die Brust, an denen Tobias A.s Vater wohl verstorben ist. Die Stiche in den Hals seien entstanden, als er bereits tot war. Tobias A.s Vater ist vermutlich durch den Blutverlust nach innen und außen und durch Ersticken verstorben. Der Mediziner spricht von einer „Phase des Sterbens von mehreren Minuten“.
Tobias A. schluckt schwer. Was in seinem Innersten vorgeht, kann man als Zuschauer nicht erahnen. Er wirkt an diesem Tag allerdings etwas mitgenommener, etwas trauriger als an den ersten beiden Verhandlungstagen. Warum das so sein könnte, dafür hat der psychologische Gutachter Dr. Josef Eberl zumindest Anhaltspunkte.
Als Richter Ziegler ihn fragt, warum A. denn so verschlossen und abwesend wirke, antwortet Eberl, dass das wohl Teil seines Wesens sei. Er sei einfach eher introvertiert und verschlossen. Schließlich sei diese Art von Verhalten auch von seinen Arbeitskollegen, Nachbarn und seiner Familie so geschildert worden. Aber auch „vielleicht, weil ihm langsam bewusst wird, was passiert ist“, vermutet Eberl, der ihn in der Klinik bisher betreute.
„Sehr schwere psychische Erkrankung“
In seinem Gutachten machte der Oberarzt der forensischen Psychiatrie in Wasserburg deutlich, dass bei Tobias A. von „umfangreichen Wahnvorstellungen“ auszugehen sei. Er stellte ihm die Diagnose einer paranoiden Schizophrenie. Eine „sehr schwere psychische Erkrankung“, wie Eberl sagt. Diese Diagnose wurde bereits 2019 gestellt. 2023 wurde er stationär behandelt – Anfang 2024 setzte er dann die Medikamente selbstständig ab und litt unter Verfolgungswahn. Die Mafia sei hinter ihm her gewesen, schilderte er kurz nach seiner Überführung dem Gutachter. Heute will er von dieser Aussage nichts mehr wissen, distanziert sich sogar davon.
Die Aussagen von Dr. Eberl sind die Ersten, die Tobias A. aufmerksam verfolgt. Er ist die erste Person, zu der er während des Prozesses Blickkontakt hält. Für Eberl ist klar: Tobias A. hat zum Tatzeitpunkt im August 2024 aufgrund seiner psychischen Erkrankung und seiner Wahnvorstellung so gehandelt. Denken und Handeln seien schwer beeinträchtigt gewesen. „Es ist davon auszugehen, dass er sich in der Gewalt von Mafiamitgliedern gesehen hat“, schildert Eberl. So habe A. damals die Tat geschildert. Diese hätten seinen Vater getötet und ihn gezwungen, mitsamt der Leiche nach Neapel zu fahren. Er empfiehlt dem Gericht, Tobias A. weiterhin in der forensischen Psychiatrie unterzubringen.
Dieser Auffassung schließen sich auch Staatsanwalt Wolfgang Fiedler, die Nebenklagevertreter sowie Verteidiger Harald Baumgärtl in ihren Plädoyers an. Baumgärtl betont zuletzt aber: „Es darf nicht aus den Augen verloren werden, dass diese Tat ausschließlich dem Krankheitsbild des Beschuldigten geschuldet ist.“ Tobias A. äußerte sich auch am letzten Verhandlungstag nicht zu den Vorwürfen.
Den Forderungen der Verfahrensbeteiligten schloss sich schließlich auch das Gericht an. Richter Ziegler ordnet die Fortdauer der einstweiligen Unterbringung an. „Das Geschehen ist nicht anders zu erklären, als durch die psychische Erkrankung des Beschuldigten“, erklärt Ziegler. Mordmerkmale seien nicht vorhanden, weshalb es sich um Totschlag handle.
„Der Angeklagte lebte in einer ganz anderen Gedankenwelt, zu der wir keinen Zutritt haben“, so Ziegler. Er habe keine Handlungsalternativen gehabt und das Unrecht seiner Taten nicht einsehen können. Tobias A. wird weiterhin in einer forensischen Psychiatrie untergebracht, bis sich sein Gesundheitszustand wieder stabilisiert hat. Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig.