Rosenheim – Die A8 zwischen Rosenheim und Rohrdorf mutiert in diesen Tagen zur Gefahrenstelle. Fast täglich müssen die Rettungskräfte auf die Autobahn eilen, weil es dort immer wieder kracht. Erst am gestrigen Freitagmorgen kam es zu einem Unfall mit mehreren Fahrzeugen. Grund dafür scheint die Baustelle an der Eisenbahnbrücke bei Rohrdorf zu sein, wegen der es seit wenigen Tagen nur einspurig vorwärtsgeht. Kilometerlange Staus in beide Richtungen sind die Folge. Und genau einer dieser Staus führte am Donnerstag – wie berichtet – zu einer Tragödie.
Ein 17-jähriger österreichischer Fahranfänger übersah laut Polizei, dass die Autos vor ihm stark abbremsen mussten. Trotz Vollbremsung und Ausweichmanöver krachte der junge Mann in das Stauende und schob die drei vorausfahrenden Fahrzeuge aufeinander. Bei dem Zusammenstoß starb ein Autofahrer, ein 67-jähriger Mann aus dem Landkreis Rosenheim, der direkt vor dem 17-Jährigen fuhr.
Strafverfahren wegen fahrlässiger Tötung
Die Beifahrerin des Mannes wurde genauso wie der 17-jährige Österreicher leicht verletzt, alle anderen Unfallbeteiligten blieben unverletzt. Warum es überhaupt zu dem schweren Auffahrunfall gekommen ist, ermittelt jetzt die Polizei. „Dabei schauen wir uns an, wer wie viel Schuld an dem Zusammenstoß hat“, sagt ein Sprecher der Verkehrspolizei auf OVB-Anfrage. Es werde unter anderem geprüft, ob der junge Österreicher die Verkehrssituation falsch eingeschätzt hat oder ob andere Faktoren eine Rolle gespielt haben.
Klar ist hingegen, dass der 17-Jährige alleine im Auto unterwegs war. „Grundsätzlich ist es möglich, dass man mit 17 Jahren in Österreich regelkonform alleine Auto fahren darf“, betont der Beamte.
Das kann auch Matthias Wolf vom Österreichischen Automobil-, Motorrad- und Touring Club (ÖAMTC) bestätigen. Grundsätzlich müsse der Fahrer auch in Österreich 18 Jahre alt sein. „Es gibt aber die ‚L17-Ausbildung‘, das heißt, man kann die Fahrprüfung mit 17 Jahren machen“, sagt Wolf auf OVB-Anfrage. Diese dürfen die Jugendlichen bereits mit 15,5 Jahren beginnen. Wer danach – neben Fahrstunden und den Theorieprüfungen – mindestens 3000 Kilometer mit dem eigenen Auto unter Begleitung fährt, darf mit 17 Jahren zur Prüfung antreten. „Wer die Prüfung schafft, darf dann vollumfänglich und alleine mit dem Auto fahren“, betont der ÖAMTC-Experte. Auch über die Grenze nach Deutschland. Unabhängig davon, dass dort 17-Jährige nicht alleine Auto fahren dürfen.
Ob der 17-Jährige vom Unfall auf der A8 alle nötigen Prüfungen zusammenhatte, ist nun Gegenstand der polizeilichen Ermittlungen. „Wir klären das mit den zuständigen Fahrerlaubnisbehörden, aber zum jetzigen Zeitpunkt gehen wir nicht von einem Verstoß aus“, sagt der Sprecher der Rosenheimer Verkehrspolizei. Gegen den jungen Mann sei dennoch ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Tötung eröffnet worden. Den Fall habe inzwischen die Staatsanwaltschaft Traunstein, Zweigstelle Rosenheim, übernommen.
Julian Baumeister