Zerstörter Biberdamm: Polizei ermittelt Landwirt als Täter

von Redaktion

54-jährigem Bauern aus Breitbrunn droht mächtig Ärger – Mistgabel am Tatort führte Polizei auf die Spur

Breitbrunn – Im Fall eines zerstörten Biberdamms am Chiemsee kann die Priener Polizei einen Ermittlungserfolg vorweisen. Wie die Polizei am Wochenende mitteilte, wurde ein Landwirt aus Breitbrunn als Tatverdächtiger ermittelt.

Wie berichtet, bemerkte ein amtlich bestellter Biberberater Anfang April bei einer Kontrolle, dass ein Biberdamm im Gemeindegebiet von Breitbrunn in der Nähe des Chiemsees ohne Erlaubnis der zuständigen Naturschutzbehörde von unbekannten Tätern entfernt worden war. Der Damm befand sich an einem Wassergraben, der in den Chiemsee fließt.

Durch die Zerstörung des Hauptdamms liegt der Eingang der Bibererdburg im Trockenen und ist somit nicht mehr vor Feinden geschützt. Der sogenannte burgsichernde Damm hat eigentlich die Funktion, den Wasserstand zu erhöhen, damit der Eingang zur Biberburg mindestens 80 Zentimeter unter Wasser liegt.

Einen Biberdamm ohne Erlaubnis zu entfernen, verstößt gegen das Bundesnaturschutzgesetz. Außerdem wurde das Baumaterial des Damms im angrenzenden Schilfbereich des Chiemsees abgelegt. Dabei fuhr der Täter mit einem Fahrzeug in das Schilfgebiet zwischen dem Uferweg und dem Chiemsee hinein. Auch dies ist laut der Chiemsee-Schutzverordnung und dem Bayerischen Naturschutzgesetz verboten. Der Chiemsee, seine Inseln und Uferbereiche sind Landschaftsschutzgebiete, die Schilfbestände stehen unter Schutz. Eingriffe in diese Bereiche dürfen demnach nur mit einer besonderen Erlaubnis erfolgen. Der Chiemsee gehört außerdem zum europaweiten Schutznetzwerk Natura 2000 und ist nach europäischem Recht durch die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) geschützt.

Nachdem der Tatort von dem zuständigen Biberberater, einem Vertreter der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen, sowie der Wasserschutzpolizei Prien besichtigt wurde, konnte der Täter laut Polizei schnell gefunden werden. Was zum schnellen Ermittlungserfolg führte: Am zerstörten Biberdamm steckte noch eine Mistgabel, mit der vermutlich die Äste entfernt worden waren. Die Polizei stellte die Mistgabel als Tatwerkzeug sicher.

Bei den anschließenden Umfeldermittlungen trafen die Beamten auf einen 54-jährigen Landwirt aus Breitbrunn, der dringend tatverdächtig ist. Der Mann erklärte gegenüber der Polizei, dass er regelmäßig Äste aus dem Graben entferne, damit das Wasser besser abfließen könne. Bezüglich des Schutzes der Biber und der Tatsache, dass er den Damm ohne Erlaubnis entfernt hatte, zeigte er sich jedoch uneinsichtig.

Der Biber ist laut Anhang II der FFH-Richtlinie als streng geschützte Art gelistet und genießt dadurch den höchsten Schutzstatus. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, dem Biber nachzustellen, ihn zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Außerdem ist es verboten, seine Fortpflanzungs- und Ruhestätten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Dem 54-Jährigen droht damit mächtig Ärger: Die Anzeige wird nach Abschluss der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Traunstein zur weiteren Bearbeitung und Entscheidung vorgelegt.

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