Wildernder Hund jagt Reh zu Tode

von Redaktion

Wildernde Hunde sind Jägern ein Dorn im Auge: Jüngst musste in Aschau ein Reh erlöst werden, nachdem es zuvor von einem Hund schwer verletzt worden war. Wie groß das Problem mit den jagenden Hunden in der Region ist – und welche Strafen den Besitzern drohen.

Aschau – Für den Jagdpächter muss es ein schlimmer Anblick gewesen sein, der sich ihm am Freitag, 25. April, in seinem Waldstück in Aschau bot: Dort musste er ein von einem Hund schwer verletztes Reh erlösen. Ein Anwohner hatte das Tier zuvor schreien gehört und den Überlebenskampf beobachtet. „Über solche Fälle ist man natürlich verärgert“, sagt Jakob Hündl. Der Aschauer ist Vorsitzender der Jägervereinigung Rosenheim und dieser Fall ist nicht der erste, von dem er hört. „Das passiert tatsächlich relativ häufig.“ Die Dunkelziffer sei wahrscheinlich sogar noch höher. „Natürlich kommt es nur auf, wenn Beobachter dabei waren“, betont Hündl.

Gefahren auch für
den Menschen

Ihm zufolge kann es im Wald schnell passieren, dass frei laufende Hunde plötzlich losrennen, wenn sie auf eine frische Fährte stoßen. „Wenn man den Hund nicht im Griff hat, ist er dann nicht mehr zu halten“, sagt der Vorsitzende. Auch für Menschen birgt das potenzielle Gefahren. „Wenn das Wild aufgeschreckt über die Straße läuft, kann es zu Verkehrsunfällen kommen.“ Besonders brenzlig sei die Lage in Straßennähe.

Der Jäger würde es begrüßen, wenn Hundebesitzer ihre Tiere anleinen. Er macht aber immer häufiger die Erfahrung, dass Halter sich weigern. „Wenn ich sie darauf anspreche, sagen sie, ‚der Hund ist schon alt‘, oder ‚der würde das nicht machen‘.“ Seiner Meinung nach eine schwierige Argumentation. „Für den Hund ist das Jagen Adrenalin pur“, sagt Hündl. Da spiele es keine Rolle, wie alt das Tier sei. „Hunde bauen dabei so eine Energie auf, unabhängig davon, ob sie ihre Beute letztendlich erwischen oder nicht.“

Bei dem aktuellen Vorfall hatte ein Anwohner das Reh schreien gehört. „Er musste mit ansehen, wie sich das Wildtier am Zaun zwischen dem Grundstück und dem Wald immer wieder aufbäumte und verzweifelt versuchte, sich dem Hund zu entziehen“, so die Polizei in einer Pressemeldung.

Laut Beobachtungen des Zeugen war der Hund etwa 35 Zentimeter groß, trug ein rotes Halsband oder Geschirr und hatte mittellanges und dunkelgraues Fell. Von einem Besitzer sei nichts zu sehen gewesen.

Nach dem Vorfall hat die Polizei Prien Ermittlungen wegen Jagdwilderei aufgenommen. „Bislang konnte weder der Hund noch der Besitzer ermittelt werden“, sagt Pressesprecher Jürgen Thalmeier auf OVB-Anfrage.

Fälle mit jagenden Hunden spielen ihm zufolge im täglichen Dienstbetrieb eine untergeordnete Rolle. „Es bewegt sich bei ein bis zwei Anzeigen pro Jahr“, erklärt Thalmeier. Doch auch er geht davon aus, dass die Dunkelziffer wesentlich höher ist. „Diese Vorfälle werden selten bei der Polizei bekannt, beziehungsweise erst dann, wenn ein Tier verletzt oder getötet wurde“, sagt er.

Momentan ist die Lage für Wildtiere besonders kritisch. „Es ist Setzzeit, die Rehe bekommen Jungtiere“, erklärt Jäger Jakob Hündl. Wenn Hunde ihre Fährte aufnehmen, ende das für das Reh meist tödlich.

Doch eine offizielle Leinenpflicht besteht derzeit nur in Naturschutzgebieten. Ansonsten gilt laut Hündl: „Der Hund muss im Einwirkungsbereich des Herrchens sein.“ Der Halter kann seinen Hund also grundsätzlich frei laufen lassen. „Wenn er abgepfiffen wird, muss der Hund aber auch entsprechend folgen“, betont der Jäger.

„Rein rechtlich gesehen darf ich als Jäger einen Hund abschießen, wenn ich direkt sehe, wie er einem Reh hinterherläuft“, erklärt Hündl. Empfehlen könne er das aber niemandem. „Das zieht einen riesigen Rattenschwanz an Problemen mit sich“, betont er. Außerdem könne der Hund nichts dafür, wenn er jagt. „Es liegt in seiner Natur“, betont Hündl.

Die Verantwortung trägt seiner Meinung nach, wer den Hund in seiner Obhut hat. „Deshalb halte ich es für die bessere Möglichkeit, denjenigen anzuzeigen, damit die Polizei in Kenntnis gesetzt und der Halter entsprechend bestraft wird“, erklärt Hündl.

„Jagdwilderei wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft“, bestätigt Jürgen Thalmeier von der Priener Polizei.

Das gilt auch, wenn die Jagdwilderei durch den eigenen Hund geschieht. „Der Hundehalter ist für seinen Hund verantwortlich und somit auch in der Verantwortung, wenn durch das Tier ein fremdes Jagdrecht verletzt wird“, betont der Polizeisprecher.

Nur mit Leine
durch den Wald

Jäger Jakob Hündl ist sich sicher: Ist die Fährte erst einmal aufgenommen, kann man bei den meisten Hunden schreien, so viel man will. „Wenn der nicht außerordentlich gut erzogen ist, kannst du ihn nicht aufhalten“, sagt er. Deshalb sollte man nicht mit dem frei laufenden Hund durch die Wälder streifen.

Und auch die Polizei bittet eindringlich darum, Hunde vor allem in der Brut- und Setzzeit anzuleinen. „Niemand sollte billigend in Kauf nehmen, dass trächtige Muttertiere tödlich verletzt oder Jungtiere schutzlos von den verschreckten Elterntieren alleine zurückgelassen werden.“

Jagdwilderei im Strafgesetzbuch

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