27-jähriger Palästinenser wegen Vergewaltigung verurteilt

von Redaktion

Landgericht Traunstein verhängt sechseinhalb Jahre Freiheitsstrafe – Ex-Freundin schildert Taten detailliert

Traunstein – Ein 27-Jähriger, der seine frühere 37-jährige Freundin im Jahr 2022 zweimal in deren Wohnung in Traunstein vergewaltigt, dazu mehrmals körperlich verletzt und genötigt hatte, muss für sechseinhalb Jahre hinter Gitter nach gestrigem Urteil der Neunten Strafkammer am Landgericht Traunstein mit Vorsitzender Richterin Barbara Miller. Auf einen Haftbefehl verzichtete die Kammer. Wie schon bisher, blieb der Angeklagte auf freiem Fuß. Ob das Urteil rechtskräftig wird, war nicht zu erfahren.

Die 37-Jährige und der abgelehnte Asylbewerber aus den Palästinensergebieten hatten von Dezember 2021 bis Oktober 2022 in einer Beziehung mit häufigen Streitigkeiten und viel Eifersucht des Mannes gelebt. Die erste Vergewaltigung ereignete sich nach einem Streit und körperlichen Angriffen auf die Lebensgefährtin am 11. September 2022 in deren Wohnung. Zum zweiten Mal tat er ihr am 5. November 2022 sexuelle Gewalt an. Nach Schlägen in das Gesicht und Würgen bis an den Rand der Bewusstlosigkeit erzwang er den Geschlechtsverkehr.

Verurteilter leugnet den erzwungenen
Sex bis zuletzt

Die Vergewaltigungen der 37-Jährigen hatte der 27-Jährige in dem Prozess bis zuletzt geleugnet. Der dritte Vorwurf der Anklage von Staatsanwältin Sophie Schützwohl galt einem körperlichen Angriff des Angeklagten am Abend des 25. Dezember 2022. Dabei verlor die Geschädigte durch Zuhalten von Nase und Mund kurz das Bewusstsein, durchlitt dabei Todesängste und Panikgefühle, wie sie im Zeugenstand berichtete. Schlimmeres verhinderte damals das Auftauchen der Polizei, die die Nachbarn gerufen hatten.

Die Neunte Strafkammer gelangte im Urteil zu Vergewaltigung in zwei Fällen sowie mehrfacher Körperverletzung und Nötigung sowie Hausfriedensbruch. Der Tatnachweis beruhe auf den Angaben der 37-jährigen Geschädigten, erläuterte Vorsitzende Richterin Barbara Miller. Deren Aussage sei konstant und erlebnisbasiert, das Geschilderte nicht lebensfremd gewesen. Das Gericht sehe die Zeugin als glaubhaft an. Abweichungen in den Erinnerungen sprächen ergänzend dafür.

Eine klassische Situation mit „Aussage gegen Aussage“ liege nicht vor, gebe es doch weitere Indizien für die Richtigkeit der Opferangaben. Die Vorsitzende Richterin bezeichnete die Aussage des Angeklagten „in mehreren Punkten als widerlegt.“ Er habe das Gericht zum Beispiel belogen hinsichtlich der Vermögensverhältnisse seiner Familie. Miller betonte: „Durch den verlesenen Chatverkehr hat die Glaubhaftigkeit der Geschädigten gewonnen, die des Angeklagten verloren.“

Chats und Verletzungen
beseitigen Zweifel

Auch die Verletzungen der 37-Jährigen an Gesicht und Händen passten in das Bild, ebenso die Aussage einer anderen früheren Freundin des 27-Jährigen, die der Angeklagte massiv eingeschüchtert habe. Die 24-Jährige habe noch immer Angst vor ihm. „Das Gericht hat keine Zweifel, dass die Geschädigte die Wahrheit gesagt hat“, unterstrich die Vorsitzende Richterin.

In der Strafzumessung rechnete sie dem Koch positiv an, sein Leben mit einer Alkoholtherapie wieder in den Griff bekommen zu haben. Für ihn sei zu werten, dass ihm die Geschädigte immer wieder verziehen habe. Andererseits weise er sieben, darunter einschlägige Vorstrafen im Bundeszentralregister auf und sei zu den Tatzeiten unter offener Bewährung gestanden. Weiter habe er bei den drei Vorfällen jeweils mehrere Delikte realisiert.

Sichtlich betroffen reagierte der 27-Jährige auf das Urteil. Sein Verteidiger, Stefan Neudecker aus Traunstein, hatte letzte Woche auf Freispruch plädiert. Staatsanwältin Sophie Schützwohl hatte sechseinhalb Jahre Gefängnis gefordert. Dem hatte sich Opferanwalt Manfred Kösterke aus Traunstein angeschlossen. Monika Kretzmer-Diepold

Artikel 2 von 11