Traunstein – Auf ein ganzes Arsenal an Drogen und Waffen stießen Polizeibeamte in einer Wohnung in Traunstein. Der 42-jährige Mieter muss sich seit gestern unter anderem wegen „bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge“ vor der Neunten Strafkammer am Landgericht Traunstein mit Vorsitzender Richterin Barbara Miller verantworten. Dem Gericht fehlten noch einige Wirkstoffgutachten. Das Urteil wird am Fortsetzungstermin am Freitag, 23. Mai, um 9 Uhr erwartet.
Vier Tatkomplexe
aufgelistet
Dem voll geständigen Mann legt Staatsanwalt Fabian Meixner vier Tatkomplexe zur Last. Der erste Vorwurf gilt einer Rauschgiftbestellung, die die Fahnder überhaupt erst auf die Spur des 42-Jährigen führte. Bei der Durchsuchung einer Wohnung im sächsischen Freiberg lag am 25. September 2024 ein versandfertiges Paket mit der Adresse in Traunstein herum.
Es handelte sich um die Restlieferung von insgesamt 50 Gramm Kokain, 100 Gramm Amphetamin und fünf Gramm Methamphetamin, die der Kunde Mitte September 2024 bei dem Lieferanten über einen Messenger-Dienst bestellt hatte.
Ab dem Zeitpunkt geriet der 42-Jährige ins Visier der Ermittler. Über den gleichen Dienst orderte der Angeklagte am 18. Oktober 2024 von einem nur per Nickname bekannten Dealer 50 Gramm Kokain für 2100 Euro. Die Bezahlung erfolgte per Bitcoin-Transaktion. Der 42-Jährige reklamierte anschließend eine zu geringe Liefermenge. Die Nachsendung traf am 29. Oktober 2024 bei ihm ein.
Eine weitere Bestellung über 50 Gramm Kokain und 100 Ecstasy-Tabletten gab der Angeklagte am 2. Dezember 2024 bei einem anderen Dealer auf. Den Kaufpreis von 2040 Euro schickte er per Paket.
Weil die Adresse nicht stimmte, ging das Päckchen zunächst an den Absender zurück. Der 42-Jährige ergänzte seine Bestellung um ein Kilogramm Amphetamin. Der Gesamtpreis summierte sich auf 3240 Euro. Das Drogenpaket an den Angeklagten konnte die Polizei am 17. Dezember 2024 abfangen und sicherstellen. Es enthielt sogar vier Tabletten Ecstasy mehr, dazu noch diverse psychoaktive Substanzen und Medikamente. Noch am gleichen Tag organisierten die Ermittler die fingierte Auslieferung der Postsendung am 17. Dezember 2024 in der Mittagszeit an den Empfänger. Als „Paketzusteller“ verschafften sich Polizisten in Zivil Zutritt und nahmen den zuletzt arbeitslosen Traunsteiner vorläufig fest. Seither saß er in Untersuchungshaft. In seiner Wohnung warteten auf die Drogenfahnder Überraschungen. Ein Kunde, der gerade Cannabis gekauft hatte, war anwesend. Und: Die Räume waren voll mit Schuss-, Hieb- und Stichwaffen. Dazu ein Polizeizeuge gestern: „Eine Machete war sogar beleuchtet. Es war ganz exotisch. So etwas habe ich noch nie gesehen.“ Die Kripo Traunstein listete unter anderem zwei Präzisions-Armbrüste mit Zieloptik auf, eine CO-Druckluftwaffe mit passenden Hartgummigeschossen, neun kleine Faustmesser, drei Luftdruckpistolen, eine Federdruckpistole, einen Teleskopschlagstock aus Stahl, eine Axt, zwei Macheten und ein Schwert.
Eine der Macheten befand sich lediglich einen halben Meter entfernt von einem Koffer, darin mehr als ein Kilogramm Amphetamin. „Von jedem Platz in der Wohnung waren mehrere Waffen binnen weniger Sekunden erreichbar“, heißt es in der Anklageschrift.
Außerdem fanden die Ermittler erhebliche Mengen an Betäubungsmitteln – die schon erwähnten 1170 Gramm Amphetamin, darüber hinaus 16 Gramm Methamphetamin, 20 Gramm psilocybinhaltige Pilze, 290 Tabletten Ecstasy, 244 LSD-Trips, eineinhalb Fentanyl-Pflaster, 259 Gramm Marihuana, 84 Tabletten Oxycodon sowie fünf Marihuana-Pflanzen. Ferner fielen der Polizei Verpackungsmaterial, ein Vakuumiergerät sowie ein Notizbuch, in dem der 42-Jährige seine Drogengeschäfte dokumentiert hatte, in die Hände. Über seinen Verteidiger, Julian Praun aus Traunreut, ließ der Traunsteiner gestern sämtliche Vorwürfe einräumen.
Drogenabhängig
und Polytoxikomanie
Der Angeklagte ist massiv und mehrfach drogenabhängig, leidet unter einer Polytoxikomanie, wie der psychiatrische Sachverständige Dr. Josef Eberl vom Bezirksklinikum in Gabersee gestern attestierte. Die Suchterkrankung seit 2021 führe der 42-Jährige auf mehrere „unerwartete Todesfälle“ in seiner engsten Umgebung zurück, die ihn völlig aus der Bahn geworfen und ihn seinen Arbeitsplatz gekostet hätten. Der behauptete hohe Eigenkonsum sei „glaubhaft“, meinte Dr. Eberl. Allerdings sei der Angeklagte an Drogen gewöhnt gewesen. Seine Einsichts- und Steuerungsfähigkeit sei durch die Betäubungsmittel deshalb nicht tangiert worden. Ein „Hang zu Drogen“ sei gegeben, die Straftaten als „Hangtaten“ einzustufen. Dr. Eberl informierte, der Angeklagte strebe eine Entzugstherapie an. Sie solle nach dessen Worten „ein Wendepunkt in seinem Leben sein.“ Die klinischen Voraussetzungen für eine Therapie von 24 Monaten seien erfüllt. Mit Rauschgift hatten stets auch die fünf Eintragungen im Bundeszentralregister zu tun.