Rosenheim – Der Landkreis Rosenheim wird sich vorerst nicht an einer interkommunalen Zusammenarbeit im Energiebereich beteiligen. Wie das Landratsamt mitteilt, beschloss der Kreistag auf Empfehlung des Umwelt- und Kreisausschusses, den Beitritt zu einem möglichen Regionalwerk Rosenheim zurückzustellen. Ausschlaggebend waren geänderte Rahmenbedingungen sowie eine Neubewertung der Chancen und Risiken des Projekts.
Peter Heßner, Leiter der Wirtschaftsförderstelle im Landratsamt Rosenheim, hatte den Mitgliedern des Kreistags die Hintergründe erläutert. Nach einer externen steuerlichen Prüfung wurden alternative Rechtsformen geprüft und die Erfolgsaussichten des Projekts kritisch hinterfragt.
Ursprünglich war geplant, das Regionalwerk als Anstalt des öffentlichen Rechts zu gründen, um neben Energie auch andere Themen der Daseinsvorsorge abzudecken. Eine Kanzlei, mit der das Landratsamt seit Jahren zusammenarbeitet, empfahl zuletzt jedoch allenfalls noch die Gründung einer GmbH, die sich ausschließlich auf den Energiebereich konzentrieren sollte.
Ein weiterer Grund für die Zurückstellung ist laut der Pressemitteilung des Landratsamtes der hohe Finanzbedarf in der Anfangsphase. Um realistische Erfolgschancen zu haben, hätte das Regionalwerk in den ersten Jahren einen siebenstelligen Betrag benötigt. Angesichts der aktuell angespannten kommunalen Finanzlage erschien es den Kreisräten nicht möglich, diese Mittel bereitzustellen.
Fördermöglichkeiten für die Gründung eines Regionalwerks existieren nicht, nur einzelne Projekte könnten unterstützt werden.
Zudem haben sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Projekte wie PV-Anlagen verschlechtert. So sinkt die Einspeisevergütung seit Einführung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) kontinuierlich. Das am Dienstag, 25. Februar, in Kraft getretene Solarspitzengesetz legt fest, dass Betreiber neuer PV-Anlagen ab zwei Kilowatt Leistung bei negativen Börsenstrompreisen keine EEG-Vergütung mehr erhalten. Hinzu kommen steigende Pachtpreise sowie die Ausweitung der Privilegierung im Baurecht, die entlang von Autobahnen und mehrgleisigen Bahnlinien eine beschleunigte Errichtung von PV-Anlagen ermöglicht. Dies könnte zusätzliche Konkurrenz für ein Regionalwerk bedeuten. Laut Heßlers Angaben wurden zudem kaum Flächen für Freiflächen-Photovoltaikanlagen gemeldet. Landrat Otto Lederer erinnerte daran, dass der Kreistag im Januar 2024 grundsätzliches Interesse an der Gründung eines interkommunalen Regionalwerks Rosenheim bekundet hatte. Auch knapp 20 Kommunen im Landkreis sowie die Stadt Rosenheim hatten entsprechende Grundsatzbeschlüsse gefasst. Die Landkreisverwaltung wurde daraufhin beauftragt, sich intensiv mit dem Thema auseinanderzusetzen. Im Zuge dessen wurden unter anderem ein Satzungsentwurf für die geplante Anstalt des öffentlichen Rechts ausgearbeitet, mögliche Startprojekte untersucht und eine steuerliche Grundlagenprüfung durchgeführt.
Die Ergebnisse dieser Prüfung führten schließlich zur Neubewertung der Risiken und zur aktuellen Entscheidung des Kreistages, die Beteiligung am geplanten Regionalwerk Rosenheim vorerst zurückzustellen.