Kiefersfelden – Die Bundespolizei hat bei Grenzkontrollen an der Inntalautobahn nahe Kiefersfelden drei mutmaßliche Schleuser unabhängig voneinander festgenommen. Wie die Bundespolizei mitteilt, ereigneten sich die Festnahmen am Samstag, 17. Mai. Bei den Verdächtigen handelt es sich um einen Ukrainer, einen Italiener und eine Staatenlose.
In den frühen Morgenstunden stoppten die Beamten zunächst einen Pkw mit deutschem Kennzeichen. Im Fahrzeug befanden sich drei Männer. Der Fahrer, ein 48-jähriger Ukrainer mit festem Wohnsitz in Deutschland, konnte sich mit seinem ukrainischen Pass und einer deutschen Aufenthaltsgenehmigung ausweisen. Seine Begleiter hatten jedoch keine Einreisepapiere dabei. Laut eigenen Angaben stammen sie aus dem Libanon. Die Bundespolizei zeigte die beiden Männer wegen versuchter illegaler Einreise an und wies sie anschließend nach Österreich zurück. Gegen den Ukrainer wurde Anzeige wegen Einschleusens von Ausländern erstattet.
Ebenfalls an der Inntalautobahn kontrollierten die Beamten einen Fernreisebus aus Italien. Dabei überprüften sie zwei tunesische Staatsangehörige, die offensichtlich von einem 20-jährigen Italiener begleitet wurden. Nach ersten Erkenntnissen hatte der Italiener die Fahrkarten für sich und die Tunesier besorgt. Die nordafrikanischen Migranten konnten keine Ausweispapiere vorlegen und waren bereits in Italien registriert worden. Dementsprechend mussten sie Deutschland verlassen und nach Österreich zurückkehren. Der Italiener erhielt eine Anzeige wegen Schleuserei.
Im dritten Fall kontrollierten die Bundespolizisten einen in Deutschland zugelassenen Pkw, der von einer staatenlosen Frau gefahren wurde. Die 40-Jährige konnte einen spanischen Flüchtlingspass und eine spanische Aufenthaltsgenehmigung vorlegen. Ihre vier Mitfahrer hatten jedoch keine Papiere dabei. Ermittlungen ergaben, dass es sich bei den Mitfahrern um staatenlose beziehungsweise bosnische Verwandte der Fahrerin handelt. Unter ihnen befand sich auch ein minderjähriges Kind. Die vier Personen wurden an eine Erstaufnahmeeinrichtung weitergeleitet, wo über ihren weiteren Verbleib entschieden wird. Gegen die Fahrerin wurde eine Strafanzeige wegen Einschleusens erstattet.