Marktl/Gmunden/München/Wels – Zwei Tage nachdem ein Kreisverkehr bei Marktl die Flucht holländischer Bankautomatenknacker beendet hat, meldete sich die Generalstaatsanwaltschaft München zu Wort. Pressesprecher Thomas Hörmann gab eine erste Übersicht darüber, wie die deutsche und österreichische Justiz mit den drei festgenommenen Verdächtigen weiter verfahren werde.
Haftbefehle
sind ausgestellt
„Die Generalstaatsanwaltschaft München hat am 18. Mai auf Ersuchen der österreichischen Behörden drei Personen zum Zwecke der Auslieferung nach Österreich festgenommen“, teilte der Oberstaatsanwalt in der Pressemitteilung mit. Ermittlungsrichter an den Amtsgerichten Mühldorf und Traunstein haben Haftbefehle gegen die drei Männer erlassen, die verdächtigt werden, am 16. Mai in Gmunden (Oberösterreich) einen Geldautomaten gesprengt zu haben.
Ohne einen Euro Beute auf der Flucht
Ohne einen Euro Beute und ohne ihr bei der Explosion beschädigtes Fahrzeug flüchteten die drei niederländischen Staatsangehörigen im Alter von 35 und 36 Jahren vom Tatort, so die bisherigen Ermittlungen der österreichischen Behörden.
„Sie raubten in Tatortnähe einen VW, dieses Fluchtfahrzeug setzten die Verdächtigen mutmaßlich später in einem Waldstück in Brand und setzten ihre Flucht mit einem vermutlich eigenen BMW fort.“ Wie die Polizei ermittelt hat, war dieser BMW von den Tätern schon zur Anreise nach Österreich benutzt worden.
„Im Rahmen der grenzüberschreitenden Fahndung verständigten die österreichischen Behörden auch deutsche Polizeieinheiten“, so die Generalstaatsanwaltschaft München. Nachdem die wilde Flucht durch Österreich und Deutschland schließlich kurz vor Marktl durch einen Unfall endete – „alleinbeteiligt“, wie es ausdrücklich heißt – wurden die teils lebensgefährlich verletzten Männer festgenommen.
„Haftfähigkeit“
vor der Auslieferung
Ob und wann die drei nach Österreich ausgeliefert werden, das hat das Oberlandesgericht München noch nicht entschieden. Eines steht fest, erst muss in bayerischen Krankenhäusern die Haftfähigkeit der Verdächtigen wieder hergestellt werden, danach wandern sie in den regulären Knast. Solange, bis das deutsche Gericht einen Beschluss über eine anschließende Auslieferungshaft und ihre Auslieferung gefällt hat. Die Staatsanwaltschaft Wels hat die Auslieferung der drei mutmaßlichen Täter beantragt. „Bis es dazu kommt, kann es angesichts der Verletzungen der Festgenommenen noch längere Zeit dauern“, vermutet Staatsanwältin Barbara Rumplmayr aus Wels. Die Tat von der Sprengung über die Flucht bis zur Festnahme nach dem Unfall ist auch für die Staatsanwaltschaft Wels ein außergewöhnlicher Fall.
Den Männern werden in unserem Nachbarland gleich mehrere Straftaten vorgeworfen. Die Staatsanwältin zählt nach längerem Blättern in der Akte auf: „Es besteht der Verdacht des gewerbsmäßigen schweren Diebstahls durch Einbruch; Urkundenunterdrückung durch Verwendung falscher Kfz-Kennzeichen; ein Verbrechen des Raubes und des schweren Raubes, was die Beschaffung des Fluchtfahrzeugs in Gmunden angeht.“ Weitere Straftaten wie gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und Brandstiftung beim Abfackeln des Fluchfahrzeugs können nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen noch dazu kommen. Über ein mögliches Strafmaß könne noch nichts gesagt werden.
18 Bankomaten in Österreich gesprengt
In Österreich gab es heuer bereits 18 Automatensprengungen. Im März wurde dort eine „SOKO Bankomat“ beim österreichischen Bundeskriminalamt (BK) in Kooperation mit den Landeskriminalämtern eingerichtet. Sie will diesem Verbrechensphänomen mit gebündeltem kriminalistischem Know-how entgegentreten. Das Bundeskriminalamt Österreich geht davon aus, dass mehrere Hundert Täter bereit sind, Bankomaten zu sprengen. Österreichs Innenminister Gerhard Karner erklärt den Verbrechern den Kampf: „Wir haben es mit international agierenden Tätergruppen zu tun. Wir halten dagegen und werden sie kriegen.“