Urteil im Zweifel für Angeklagten

Richterin Jacqueline Aßbichler riet dem Verurteilten dringend zu einer Therapie – und verurteilte ihn zu drei Jahren Freiheitsstrafe. Foto dpa (Archiv)
Drei Jahre Haftstrafe für einschlägig vorbestraften Rosenheimer
Traunstein/Rosenheim – Zehn Jahre Gesamtfreiheitsstrafe forderte die Staatsanwältin vor dem Landgericht Traunstein für einen vierfach einschlägig vorgeahndeten 28-jährigen Rosenheimer, zwei Jahre mit Bewährung hingegen der Verteidiger. Die Zweite Jugendkammer mit Vorsitzender Richterin Jacqueline Aß