Rott – Frustration in Rott: Wie berichtet, hat das bayerische Verwaltungsgericht den Eilantrag gegen die Baugenehmigung für die Erstaufnahmeeinrichtung für Geflüchtete abgelehnt. In der Gemeinde sorgt das für Frust, wie Bürgermeister Daniel Wendrock in einer Pressemitteilung bekannt gab, sieht er doch die Einwände von Rott im Gerichtsurteil nicht genügend gewürdigt.
Auch wenige Tage nach Bekanntwerden des abgelehnten Eilantrags bleibt Wendrock dabei: „Wir finden uns mit unseren Argumenten in diesem Urteil nicht wieder. „Unsere umfassenden rechtlichen Einwendungen gegen die Baugenehmigung wurden nicht ausreichend berücksichtigt“, erklärte Wendrock schon am Montag (9. Juni) in einer Pressemitteilung. Weder auf den übermäßigen Eingriff in die Planungshoheit noch auf die Bedenken im Hinblick auf die Erschließung, noch auf die Bereitschaft, alternative Flächen für eine kleinere Einrichtung mit fester Laufzeit anzubieten, oder auf die Sorgen bezüglich der mangelhaften Unterbringungsbedingungen, den fehlerhaften Brandschutz, den Nachbarschutz sowie die Sicherheit oder die mögliche Kollision mit der Verwirklichung von Wohnbaugebieten in der Gemeinde sei eingegangen worden, moniert Wendrock. Die Stimmung in der Bevölkerung beschreibt er so: „Enttäuschung macht sich breit. Man spürt vielerorts das Unverständnis über diese gerichtliche Entscheidung.“ Auf Anfrage nimmt das Verwaltungsgericht nun auch Stellung zur Urteilsbegründung. „Der Antrag wurde abgelehnt, weil das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehbarkeit der Baugenehmigung das Aussetzungsinteresse der Gemeinde überwiegt“, erklärt Dr. Matthias Prinzler, Pressesprecher des Verwaltungsgerichts. Angesichts der Untererfüllung der Quoten zur Unterbringung von Asylbewerbern durch den Landkreis und letztlich auch der Gemeinde würden die streitgegenständlichen Unterbringungsmöglichkeiten derzeit dringend benötigt, so Prinzler. Seitens des Gerichtes sei bei der Interessenabwägung insbesondere auch berücksichtigt worden, dass die Baugenehmigung lediglich befristet, also bis Ende September 2028, erteilt worden sei. Auch für die Klage selbst – bislang wurde nur über den Eilantrag entschieden – sieht Prinzler im Übrigen wenig Chancen. „Die Klage in der Hauptsache wird nach Einschätzung der Kammer voraussichtlich keinen Erfolg haben“, so der Pressesprecher auf Anfrage.
Damit ist es wohl absehbar: Die Flüchtlingsunterkunft wird kommen. Derzeit laufen laut Landratsamt die letzten Vorbereitungen, Anfang bis Mitte Juli rechnet die Behörde mit dem Einzug der ersten Bewohner. Die Baugenehmigung bezieht sich auf eine Unterkunft für bis zu 270 Personen.
Die Maximalbelegung soll laut Behörde in zwei Schritten erreicht werden. Zunächst sollen 120 bis 150 Flüchtlinge in den Räumlichkeiten untergebracht werden. Sechs Monate später erfolge die zweite Phase mit einer Belegung von insgesamt bis zu 270 Personen. Im Moment werden dem Landkreis Rosenheim laut eigener Auskunft 14-tägig etwa 50 Personen zugewiesen, insgesamt erreichen den Landkreis also 100 Personen pro Monat. „Ob die Zuweisungen aufgrund der aktuell verschärften Grenzkontrollen so bleiben, lässt sich aktuell nicht abschätzen“, heißt es seitens der Behörde. Mit der Flüchtlingsunterkunft in Rott möchte der Landkreis vor allem eines: Die Turnhallen-Unterbringung in Bruckmühl und Raubling beenden. Hier sind derzeit die Erstaufnahme-Einrichtungen untergebracht. Mit den neuen Ankunftseinrichtungen in Rott und Bruckmühl sollen die Hallen nun allerdings frei werden. „Unser oberstes Ziel ist, dass die Schulturnhallen im neuen Schuljahr wieder für den Schulsport zur Verfügung stehen. Daher werden wir möglichst rasch versuchen, die Turnhallen frei zu bekommen“, heißt es seitens des Landratsamts. Neuankommende Geflüchtete sollen zukünftig in den neuen Ankunftseinrichtungen untergebracht werden. Geflüchtete, die derzeit in den Turnhallen leben, sollen in die Anschlusseinrichtungen des Landkreises verlegt werden. Es sei nicht geplant, dass die Personen aus den Hallen nach Rott verlegt werden.
Entscheidend für das weitere Vorgehen werde aber auch die Entscheidung des Gerichts in der nächsten Instanz sein, sofern Rott Beschwerde gegen den Beschluss einlegt, so die Behörde. Wobei festzuhalten ist: Eine aufschiebende Wirkung gegen die Baugenehmigung kann Rott auch mit einer Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof nicht erzielen. Das ist laut Prinzler, Pressesprecher des Verwaltungsgerichts, nicht möglich. Heißt: Das Landratsamt kann die Gewerbehalle nun erst einmal wie geplant nutzen. Über die Beschwerde gegen die Entscheidung zum Eilantrag wird der Gemeinderat Rott am Montag, 16. Juni, in einer Sondersitzung entscheiden. Sie beginnt um 19 Uhr im Rathaus und ist öffentlich. Zugeschaltet wird laut Wendrock der Anwalt der Kommune.