Rosenheim/Wasserburg – Tränen im Gerichtssaal. Kurz darauf wurde ein 82-jähriger Mann aus dem Raum Wasserburg wegen des Besitzes von kinder- und jugendpornografischen Inhalten vom Rosenheimer Amtsgericht zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt.
Angeklagter räumt Vorwurf umfassend ein
„Ich bin selber entsetzt und muss mich tausendmal dafür entschuldigen“, beteuerte der Angeklagte. Gesundheitlich angeschlagen, räumte er den Tatvorwurf umfassend ein und kämpfte dabei immer wieder mit den Tränen. Das Ganze habe sich irgendwie verselbstständigt. Er habe sich regelrecht von einer Seite zur nächsten gestoßen gefühlt. Laut Anklage hatte der 82-Jährige von März bis Juni vergangenen Jahres 900 Dateien mit kinderpornografischen und 308 Dateien mit jugendpornografischen Inhalten auf seinen PC heruntergeladen und auf zwei USB-Sticks gespeichert.
Bilder nackter Mädchen ab vier Jahren
Aus Sicht der Ermittler hat er sich dabei als durchaus computeraffin erwiesen. Auf den Bildern, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergegeben haben, waren laut polizeilicher Ermittlung überwiegend nackte Mädchen ab etwa vier bis 14 Jahren in sexuellen Posen zu sehen. Aufgrund des Geständnisses des Angeklagten konnte auf Zeugen verzichtet werden.
Tatnachweis „zweifelsfrei erbracht“
Nach dementsprechend kurzer Beweisaufnahme war der Tatnachweis für die Vertreterin der Staatsanwaltschaft, Rechtsreferendarin Angerer, zweifelsfrei erbracht und eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten sowie eine Geldauflage von 2000 Euro angemessen. Für den Angeklagten sprach dabei sein frühes Geständnis schon bei der Polizei und dass er bisher strafrechtlich noch nie in Erscheinung getreten war. Negativ wertete Angerer die hohe Anzahl von Bildern auf den Speichersticks, die immer wieder angeschaut werden könnten.
Einsicht, Reue, Krankheit – Bewährung?
„Ja, der Sachverhalt ist zutreffend“, stellte auch Verteidiger Florian Alte unumwunden fest und rückte das Verhalten nach der Tat seines Mandanten in den Fokus. Dessen Geständnis sei von Einsicht und Reue geprägt gewesen und er habe sich aus eigenem Antrieb heraus bemüht, die Tat aufzuarbeiten. Auch aufgrund der gesundheitlichen Verfassung des Angeklagten plädierte er für eine Bewährungsstrafe von einem Jahr. Wegen der wirtschaftlich scheinbar schwierigen Verhältnisse seines Mandanten beantragte er, von einer Geldauflage abzusehen.
Gericht wählt den Mittelweg
Richter Hans-Peter Kuchenbaur blieb mit seinem Strafmaß schließlich unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft – aber auch über denen der Verteidigung. Der Angeklagte habe alles eingeräumt, die Reue sei deutlich, er sei nicht vorbestraft, habe bereits eine Beratung gesucht und sei gesundheitlich angeschlagen, deshalb gebe es einen Abschlag von der Forderung der Staatsanwaltschaft, hieß es in der Urteilsbegründung.
„Hässliche Bilder“ – aber kein Körperkontakt
Es handle sich zudem um keine „Hands-on-Delikte“. Das heißt, die Bilder zeigen Situationen, bei denen es keinen Körperkontakt gegeben habe, aber es seien zum Teil sehr hässliche Bilder gewesen, betonte Kuchenbaur. Er sehe beim Angeklagten keine Wiederholungsgefahr, dennoch soll bei der Fachambulanz für Sexualstraftäter ein möglicher Therapiebedarf abgeklärt werden. Eine Geldauflage von 1000 Euro soll das Urteil spürbar machen. Christa Auer